Hallo,
Martina Nolte wrote:
> Korrekte Lizenzanwendung vorausgesetzt: Tolle Idee! Glückwunsch!
ich bin kein Jurist, aber Martinas Argumente, dass die Lizenz des 
ex-Flickr-Bildes nicht korrekt angewandt wurde, leuchtet mir ein. In den 
beiden Clips gibt es /keinerlei/ Nennung des Urhebers. Laut CC-BY SA 2.0 
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/ muss der Urheber genannt 
werden. Das ist eindeutig nicht erfolgt. Warum ist der Blogpost mit den 
URVs immer noch online verfuegbar? An wen muss man sich wenden, damit 
der entfernt wird?

Oder wird Martinas Argumentation, der ich mich anschliesse, als falsch 
zurueck gewiesen?

Fossa

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