Sebastian, Sebastian Moleski wrote: > Die Satzung ist eindeutig: > "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene > Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor > der Mitgliederversammlung eingegangen sein."
Hast Du das in so kurzer Zeit mit dem Vereinsanwalt abgesprochen? Ich frage, weil ich etwas Jura studiert habe (nur den oeffentlich-rechtlichen Teil des Jurastudiums) und weiss, dass es manchmal schwierig ist rechtliche Sachverhalte korrekt zu interpretieren. Unabhaengidg davon: Findest Du es nicht auch schade, dass sich lediglich eine Person um den Ersten Vorsitz bewirbt? Fossa _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
