Sebastian,
Sebastian Moleski wrote:
> Die Satzung ist eindeutig:
> "Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene 
> Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor 
> der Mitgliederversammlung eingegangen sein."

Hast Du das in so kurzer Zeit mit dem Vereinsanwalt abgesprochen? Ich 
frage, weil ich etwas Jura studiert habe (nur den 
oeffentlich-rechtlichen Teil des Jurastudiums) und weiss, dass es 
manchmal schwierig ist rechtliche Sachverhalte korrekt zu 
interpretieren. Unabhaengidg davon: Findest Du es nicht auch schade, 
dass sich lediglich eine Person um den Ersten Vorsitz bewirbt?

Fossa

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