Tim Landscheidt wrote: > > Es ist eine sehr sachliche Art und Weise, Dir zu sagen, > dass, insofern Du für Dich als "einfaches" Mitglied eine > Möglichkeit forderst, alle Vereinsmitglieder jederzeit kon- > taktieren zu können, die "Beweislast" bei *Dir* liegt, einen > triftigen Grund dafür zu nennen. > Wieso? Ist das rechtlich nach bundesdeutschem Recht so geregelt? Oder ist das gar eine Voelkerrechtsvorschrift? Steht das im Vereinsgesetz? Wenn ja, wo konkret?
Fossa _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
