Tim Landscheidt wrote:
>
> Es ist eine sehr sachliche Art und Weise, Dir zu sagen,
> dass, insofern Du für Dich als "einfaches" Mitglied eine
> Möglichkeit forderst, alle Vereinsmitglieder jederzeit kon-
> taktieren zu können, die "Beweislast" bei *Dir* liegt, einen
> triftigen Grund dafür zu nennen.
>   
Wieso? Ist das rechtlich nach bundesdeutschem Recht so geregelt? Oder 
ist das gar eine Voelkerrechtsvorschrift? Steht das im Vereinsgesetz? 
Wenn ja, wo konkret?

Fossa

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