Jürgen, du führst hier Schattenkämpfe. Der Verein kann das Begehren zur 
Einberufung einer ao MV an alle Mitglieder weiterleiten oder die Daten 
an das initiierende Mitglied herausgeben. Alles andere wäre eine 
Verletzung der Rechte des höchsten Vereinsorgans und würde spätestens 
bei den nächsten Wahlen seine Konsequenzen haben. Von meiner Seite: EOD 
zu diesem Thema.
Martina

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