Hallo Sebastian,

Am 27.11.2010 13:52, schrieb Sebastian Moleski:

> 1. Es gibt keinen Vorschlag vom Vorstand sondern von der Arbeitsgruppe 
> Verantwortungsstruktur. 

Naja, genau genommen, müsste es heißen "von Teilen des Vorstands und 
einem Anwalt des Vereins".
Die beiden Mitgliedervertreter in der AG jedenfalls haben den jetzigen 
Vorschlag nicht mitgestaltet. Von Olaf gibt es ja statt dessen einen 
Alternativvorschlag, den auch ich sehr unterstützenswert finde. Er ist 
in der Kürze der Zeit nur noch nicht in konkrete Vorschläge zu 
Satzungsänderungsanträgen gemündet.

> Es gibt weder umsatzsteuerrechtliche
> noch wirtschaftliche Probleme beim Arrangement, die Fördergesellschaft
> tatsächlich nur als "Tool" zur Spendengewinnung und -verteilung zu
> verwenden.

Ist der Verein vorsteuerabzugsberechtigt? Vermutlich bestenfalls für 
bestimmte Geschäftsbereiche wie etwa bei Lizenzvergaben? Wenn hierin ein 
Unterschied zwischen Verein und GmbH besteht, was ich stark vermute, 
dann kann es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit notwendig sein, der GmbH 
ein Eigenleben zu geben, d.h. die entstandenen Personal und 
Sachkostenkosten für PR und Fundraising inkl. Anteilen der 
Geschäftsführung, der Miete, Verbrauchsmaterial, Hosting etc. der GmbH 
zuzuweisen.

Ich habe auch die Vereinbarung mit der Foundation so verstanden, dass 
die Spendeneinnahmen erst nach Abzug der hierfür eingesetzten Kosten 
geteilt werden. Oder akzeptiert die WMF eine anteilige Kostenabrechnung 
aus dem Verein statt aus der gGmbH?

Viele Grüße
Martina

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