On Wed, 26 Jan 2011 08:58:29 +0100
  Debora Weber-Wulff wrote:

> Aber das verletzt ein Wahlgrundsatz - es muss geheim 
>bleiben,
> *ob* jemand gewählt hat oder nicht, nicht nur wo das
> Kreuzchen gesetzt wurde.

Hallo Debora, Hallo alle anderen,

meinetwegen kann man auch jedem Wahlberechtigten eine 
zufällige eindeutige Nummer schicken und nachher einfach 
die Liste der Nummern derjenigen Wähler veröffentlichen, 
deren Stimmen bei der Briefwahl mitgezählt wurden. Vor dem 
Auszählen muss man sowieso in einer Liste abhaken, wer als 
Briefwähler gewählt hat. Wenn in dieser Liste auch gleich 
die Nummern stehen, kann man nach dem Abhaken einfach die 
Namen abdecken und die Nummern mit den Häkchen einscannen 
und veröffentlichen. Die Erzeugung der Zufallszahlen geht 
auch mit minimalem Aufwand.

Übrigens bin ich wie manche anderen auch der Meinung, dass 
ein Wahlverfahren sowieso so vertrauenserweckend gestaltet 
sein muss, dass man einfach nicht mehr an Wahlbetrug 
glauben kann - egal ob es schon Betrug gegeben hat oder 
nicht. Und Mirkos Ideen finde ich da einfach prima.

Und noch eine Geschichte am Thema vorbei:
Als ich bei der Bundestagswahl 2005 Wahlhelfer war, in 
einem Wahllokal, das zwei Stimmbezirken als Wahllokal 
diente, da kam so am Nachmittag zu uns ein Wahlhelfer aus 
dem Nachbarstimmbezirk und fragte, ob sein Sohn schon 
gewählt habe. Es widersprach meinem 
Gerechtigkeitsempfinden, ihm diese Auskunft zu erteilen, 
also sagte ich sofort, dass wir ihm das nicht sagen 
dürften. Die anderen Wahlhelfer fanden jedoch, dass es 
völlig in Ordnung sei, diese Auskunft zu erteilen, weil 
sie die fragende Person ja persönlich kannten. Trotz 
meines Protestes wurde daraufhin im Wählerverzeichnis 
nachgeschlagen und dem Frager wurde gesagt, dass sein Sohn 
bereits gewählt habe.
Als Wahlhelfer bekam man damals einige Zeit vor der Wahl 
38 A4-Seiten Text mit Informationen darüber, wie die Wahl 
richtig abzulaufen hat (das meiste über die richtige 
Bedienung der Wahlmaschinen). Am Abend des Wahltages sah 
ich nochmal in diesen Text, um zu schauen, ob mein 
unberücksichtigter Protest gerechtfertigt war, also ob es 
wirklich verboten war, besorgten Eltern mitzuteilen, ob 
ihre Kinder gewählt haben. Ich entdeckte nur den Hinweis, 
dass es verboten sei, die Namen der Wähler beim Abhaken 
laut vorzulesen, weil sonst den Wählerschleppdiensten der 
Parteien unnötig erleichtert würde, festzustellen, wer 
bereits gewählt hat. Ich konnte allerdings keine Regelung 
dazu finden, ob es verboten sei, Fragen zu beantworten. 
Also kümmerte ich mich nicht weiter um diese Sache.
(Zweifelsfrei wäre es wegen der Öffentlichkeit der Wahl 
auch nicht zu beanstanden gewesen, wenn der besorgte Vater 
den ganzen Tag im Wahllokal verbracht hätte, um zu sehen, 
ob sein Sohn wählen kommt. Da er aber als Wahlhelfer im 
Wahllokal im Nebenraum arbeiten musste, war ihm das 
unmöglich.)

Abgesehen davon, dass ich das Verhalten des besorgten 
Vaters für völlig übertriebenen elterlichen 
Überwachungswahn halte, finde ich es nicht in Ordnung, bei 
so einer Wahl einfach so jemandem mitzuteilen, ob jemand 
gewählt hat. Kein Mensch rechnet doch damit, dass der 
Wahlvorstand die Eltern benachrichtigt, ob man gewählt 
hat.
Wenn allerdings schon vorher bekannt ist, dass die Namen 
der Briefwähler veröffentlicht werden, sehe ich das nicht 
so problematisch.
Aber wie gesagt, die Veröffentlichung der Namen lässt sich 
auch einfach durch eine Veröffentlichung zufälliger, 
eindeutiger Nummern ersetzen, die sich ohne nennenswerten 
Aufwand erzeugen lassen.

MfG
Stefan

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