Hallo Jürgen und Marcus,

wir können diese Diskussion hier abkürzen. Es ist richtig, dass vor einigen 
Jahren Kandidaturen erst auf der MV erklärt oder ergänzt wurden. Die Satzung 
sagt allerdings, dass Wahlvorschläge vier Wochen vor der MV beim Vorstand 
eingehen müssen, was spätere Nominierungen ausschließt. Seit mindestens 2009 
wurde das so gehandhabt, seit 2010 auch für die Kassemprüfer (die Satzung 
unterscheidet hier nicht). Wer also kandidieren möchte, sollte seine Kandidatur 
auf jeden Fall bis spätestens 18. Februar 2011 erklären.

Beste Grüße
Sebastian
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