Am 06.05.2013 17:37, schrieb Udo1:
Zielt vermutlich darauf ab dass man sowas als Entwicklekit ohne großen Aufwand vertreiben kann, für den Endkunden aber zusätzliche Auflagen erfüllen muss (Prüfzeichen, Produkthaftung, etc).Am 06.05.2013 17:15, schrieb Mathias Dalheimer:Das ist ein*rechtliches*, kein technisches Problem.Hallo Mathias,kannst du das näher erläutern?
Gruß Garry