Liebe Community, TL;DR: Wir Vorstände streben eine Online-Generalversammlung über ein selbst gehostetes "BigBlueButton" an. Weiters braucht es Kandidaturen, Anträge usw. -- Wir erbitten Eure Rückmeldung!
Wikiseite in Vorbereitung: https://wiki.funkfeuer.at/wiki/Regionen/Wien/Verein/202005_GV Langfassung: Der Mai steht vor der Tür, und damit auch die Generalversammlung (GV) unseres Vereins FunkFeuer Wien. Spätester Termin wäre der 27.05.2020 für eine reguläre Ablöse des Vorstands. Aus heutiger Sicht kann aufgrund der Corona-Maßnahmen aber keine GV mit persönlicher Anwesenheit stattfinden -- die Frage ist, was tun wir sonst? Wir Vorstände haben bei der Vereinsbehörde nachgefragt, deren Antwort Ihr unten nachlesen könnt. Wir haben auch von anderen Vereinen gehört, die eine ganz ähnliche (bis wortidente) Antwort bekommen haben. Kurz gesagt würde die Vereinsbehörde dem Verein zwar keine Strafe aufbrummen, würde die aktuelle Vorstandsperiode auslaufen und kein neuer Vorstand gewählt werden. Allerdings erlischt mit dem Ende der Vorstandsperiode die Vertretungsbefugnis, wodurch FunkFeuer auch keine Rechnungen für Uplink usw. mehr bezahlen, kein Geld für Housing einnehmen könnte, ... Davon ganz abgesehen ist die GV das höchste demokratische Gremium im Verein, und wir finden, dass das den entsprechenden Respekt verdient. Daher schlagen wir vor, die GV über ein Open-Source-Online-Tool ("BigBlueButton", BBB) abzuhalten, das einer unserer Vorstände im FunkFeuer-Housing selbst hostet. BBB ermöglicht sowohl zentrale Präsentationen, die an alle Teilnehmer_innen gestreamt werden, als auch verschiedene Rückkanäle: Mikrofon, Chat, Umfragen. Es läuft in allen modernen Browsern, auch mobilen, ohne Installation. (Ich verwende BBB in der Arbeit regelmäßig mit Gruppen von 50 Personen, und es funktioniert tadellos.) Zweifellos wäre eine solche Online-GV anders als eine, bei der man sich persönlich trifft. Zweifellos müssen wir uns anstrengen, einen sinnvollen Ablauf hinzukriegen, von den Berichten angefangen bis zu den Anträgen und Wahlen. Wir Vorstände halten es aber für problematischer, die GV ausfallen zu lassen. Apropos Wahlen: Es stehen wie üblich sechs Vorstandspositionen zur Wahl, und auch die Funktionsperiode der beiden Rechnungsprüfer endet. Bitte kandidiert rechtzeitig, bevorzugt mittels öffentlicher Meldung (inklusive Position/en) auf [email protected] Apropos Anträge: Auch Anträge zur Tagesordnung müssen vorab gemeldet werden. Auch hier unsere Empfehlung, dies mit genug Vorlaufzeit und öffentlich via [email protected] zu tun, damit im Vorfeld schon eine sinnvolle Diskussion stattfinden kann. Abschließend möchten wir nochmals unterstreichen, dass die GV uns allen "gehört" und uns alle angeht. Wir laden alle ein, die Situation zu diskutieren und Vorschläge zu machen. Schöne Grüße im Namen des Vorstands, Albert Rafetseder (Obmann FunkFeuer Wien). P.S.: Wer so weit gelesen hat, soll nicht für den Wiki-Link wieder raufscrollen müssen ;-) https://wiki.funkfeuer.at/wiki/Regionen/Wien/Verein/202005_GV ----8<---- > Von: Albert Rafetseder > Gesendet: Dienstag, 7. April 2020 20:06 > An: *LPD W SVA 3 Vereins- Versamml- Medienr Angel.; *LPD W > Betreff: Vereine: Corona und Generalversammlungen > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > die Vertretungsbefugnis des aktuellen Vorstands unseres Vereins > endet im Mai, weswegen eine Generalversammlung abzuhalten wäre. > > Wie soll damit umgegangen werden, solange es wegen Corona-Maßnahmen > effektiv ein Verbot für Veranstaltungen gibt? > > Vielen Dank, > Albert Rafetseder. Sehr geehrter Herr Rafetseder, Aufgrund der aktuellen Corona-Lage darf der Verein derzeit keine Mitgliederversammlung zur Wahl der organschaftlichen Vertreter abhalten. Eine derartige Mitgliederversammlung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Dies ist letztendlich eine vereinsinterne Angelegenheit. Vonseiten der Vereinsbehörde sind dafür keine Sanktionen vorgesehen, und ist dies auch nicht verwaltungsbehördlich strafbar. Nach Ablauf der Funktionsperiode der organschaftlichen Vertreter kann allerdings niemand den Verein nach außen vertreten. Die Vereinsbehörde darf leider keine automatische Verlängerung der Funktionsperiode vornehmen. Erst wenn eine neue Wahl der organschaftlichen Vertreter erfolgt ist, kann das Ergebnis dieser Wahl von uns wieder im Zentralen Vereinsregister eingetragen werden. Am 23.03.2020 jedoch trat das 2. COVID-19 Gesetz in Kraft. Gemäß Art. 32 dieses Bundesgesetzes können für die Dauer von Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen werden, Versammlungen eines Vereines auch ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer durchgeführt werden. Nähere Regelungen dafür werden in einer Verordnung der Bundesministerin für Justiz getroffen. Dies bedeutet, dass nun alternativ auch die Möglichkeit bestünde, eine Mitgliederversammlung auf elektronischem Wege abzuhalten. Mit freundlichen Grüßen, Landespolizeidirektion Wien Sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Abteilung Referat Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten (...) -- Wien mailing list [email protected] https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien
