Liebe FunkFeuer-Leute,

An 3 Stellen in den Statuten wird auf die Gesamtzahl der ordentlichen 
Mitglieder Bezug genommen (siehe unten).

Wieviel ist "ein Zehntel" der Ordnung. Mitglieder?
Ist das Zehntel überhaupt erreichbar/noch lebendig? 
Zählen Mitglieder mit, die garnicht mehr kontaktiert werden können?

Meiner Meinung nach fehlt dazu eine Regelung in den Statuten. 
Idee, wie man das ergänzen kann?

Vorschläge, Gedanken meinerseits:
-) "ein Zehntel" oder "mindestens 30" - was eher erreicht werden kann (oder 
eine andere fixe Anzahl?)
-) neue Aufgabe/Pflicht für den Vorstand/für die GV: Bekanntgabe der Anzahl der 
Mitglieder pro Funktion (ordentliche, ausserordentliche,…)
-) Regel, wie mit "nicht mehr erreichbaren ordentlichen Mitgliedern" umzugehen 
ist. Wie stellt man Erreichbarkeit fest?
-) …

Ich werde versuchen ob eurer Rückmeldungen einen Entwurf für eine 
Statuten-Änderung rechtzeitig einzuwerfen.
 

Hier diese 3 Textstellen:
https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/-/blob/master/Statuten_Funkfeuer_Wien.md
 
<https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/-/blob/master/Statuten_Funkfeuer_Wien.md>

§7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
3. Mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder kann vom Vorstand die 
Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
4. Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die 
Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens 
ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, 
hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch 
sonst binnen vier Wochen zu geben.
 
§9: Generalversammlung
Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
(b) schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der ordentlichen 
Mitglieder

Lg, Pocki
 
-- 
Wien mailing list
Wien@lists.funkfeuer.at
https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien

Antwort per Email an