---------- Forwarded message ---------
From: Markus Krainz <[email protected]>
Date: Mon, Apr 29, 2024 at 11:47 PM
Subject: Re: [Members-wien] Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
am Fr 03.05.2024, 18:00 Uhr im Volkskundemuseum
To: FunkFeuer Vorstand <[email protected]>
Cc: Daniel A. Maierhofer <[email protected]>, <[email protected]>


Liebe Maria,
liebe Vorstandsmitglieder,

ich stelle folgende Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung:

1. Antrag über Beschluss der Änderung der Statuten:
https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/-/merge_requests/26 bzw.
https://gitlab.com/kwinz/Funkfeuer-Statuten-Wien/-/tree/minimale_moderation
2. Antrag über Beschluss der Änderung der Statuten:
https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/-/merge_requests/27 bzw.
https://gitlab.com/kwinz/Funkfeuer-Statuten-Wien/-/tree/einberufung_gv
3. Die Generalversammlung möge abstimmen über folgenden Antrag: siehe
Anhang beschluss1.txt

Bitte um Bestätigung des korrekten Empfangs dieser E-Mail.

Viele Grüße

Markus Krainz
Mitgliedsnummer 1269

On Thu, Apr 18, 2024 at 11:18 PM Maria Lohmann <[email protected]> wrote:

> Liebe FunkFeuer-Mitglieder, liebe Interessierte,
>
> wir laden Euch herzlich zur ordentlichen Generalversammlung 2024 in zwei
> Wochen am Freitag, den 03.05.2024 um 18:00 Uhr vor Ort im
> Volkskundemuseum Wien, Laudongasse 15-19, 1080 Wien, ein (im Raum 8,
> siehe Beschilderungen).
>
> Tagesordnung:
>
> * Begrüßung
> * Feststellung der Beschlussfähigkeit
> * Kurzbericht des Vorstands
> * Bericht der Rechnungsprüfer
> * Abstimmung über Entlastung des Vorstands
> * Wahl der Rechnungsprüfer
> * Abstimmung über Anträge
> * Allfälliges
>
> Anträge zur Tagesordnung sowie Kandidaturen müssen mindestens drei Tage
> vor der GV an mailto:[email protected] gemeldet werden.
>
> Anträge bezüglich der Statuten bitte als Merge Request an das
> Statuten-Repository auf GitLab: https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien
>
> § 9 Abs. 5:
> Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer
> schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
>
> Formvorschlag: E-Mail bis spätestens 30.04.2024 18:00 Uhr an den
> Vorstand mailto:[email protected] z.B.: "Ich bevollmächtige ... mein
> Stimmrecht bei der ordentlichen
> Generalversammlung am 03.05.2024 auszuüben."
>
>
> Viele Grüße
>
> Maria Lohmann
>
> --
> Obfrau - FunkFeuer Wien - Verein zur Förderung freier Netze
>
>
> _______________________________________________
> Members-wien mailing list
> [email protected]
> https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/members-wien
>
Der Verein stellt verschiedene Diskussion-Kanäle für seine Mitglieder zur 
Verfügung, die zur Erfüllung der Vereinzwecke dienlich oder Teil des 
Webauftrittes des Vereins sind, bzw. bei der Abstimmung und Kommunikation der 
Mitglieder hilfreich sind.

Leider ist das Online-Diskussionsforum des Vereins mit vielen nützlichen 
Beiträgen seit mehreren Monaten stark eingeschränkt oder gar nicht 
erreichbar. Die Generalversammlung beschließt hiermit, dass der Verein das 
Diskussionsforum rasch wieder in Betrieb nehmen und wieder voll 
funktionstüchtig machen soll. 

Des Weiteren beschließen wir hiermit, dass im Diskussionsforum ein 
nicht-öffentlicher Mitglieder-Bereich eingerichtet werden soll, der nur 
ordentlichen Vereinsmitgliedern und Ehrenmitgliedern zugänglich sein soll. 
Dieser nicht-öffentliche Mitgliederbereich im Diskussionsforum dient unter 
anderem der Abstimmung, Meinungsbildung und Koordination der Mitglieder 
untereinander, sowie zur Vorbereitung von Beschlüssen der 
Generalversammlungen. Kritische Beiträge zur Leitung des Vereins sind in 
diesem nicht-öffentlichen neuen Bereich ausdrücklich erlaubt.

Auch ein neuer E-Mail-Verteiler ("Mailingliste") soll eingerichtet werden, oder 
ein bestehender weiterverwendet werden, der einen ähnlichen privaten 
Nutzerkreis von ordentlichen Vereinsmitgliedern und Ehrenmitgliedern hat und 
ähnlichen Zweck erfüllt, wie der nicht-öffentliche Mitgliederbereich im 
Forum.

Sowohl für den nicht-öffentlichen Mitgliederbereich als auch für die 
nicht-öffentliche Mitglieder-Mailingliste gilt:
Es ist auf minimale Moderation zu achten (im Rahmen der Statuten und des 
gesetzlichen Rahmens) und auf eine vom Vorstand unabhängige Moderation der 
Beiträge. Die Moderation darf keinesfalls ausschließlich durch 
Vorstandsmitglieder erfolgen. Es ist nicht zulässig, einzelne Mitglieder von 
der Nutzung der privaten Mitglieder-Bereiche und der Mitglieder-Mailingliste 
auszuschließen. Es ist nicht erlaubt, das Posten von Beiträgen im 
Mitglieder-Bereich des Forums oder E-Mail-Weiterleitung auf der 
Mitglieder-Mailingliste zu verzögern oder zu blockieren. Moderation ist, 
soweit zulässig, erst auf die bereits geposteten Beiträge im Nachhinein 
anzuwenden. Maßnahmen der Moderation sind konkret zu begründen. Im Falle des 
wiederholten Missbrauchs des Mitglieder-Bereiches oder der 
Mitglieder-Mailingliste sei auf die Möglichkeit des Ausschlusses des 
verantwortlichen Mitglieds aus dem Verein nach unseren Statuten verwiesen.

Der Vorstand soll die Umsetzung dieses Beschlusses bestmöglich unterstützen. 
Wenn notwendig, soll der Vorstand sich zur Erreichung der Umsetzung dieses 
Beschlusses zusätzliche Hilfe holen (z.B. durch Aufforderung an Mitglieder bei 
der Umsetzung zu helfen).

Der Vorstand soll den Mitgliedern bis zur vollständigen Reparatur des 
Diskussionsforums und Einrichtung der privaten Mitglieder-Mailingliste und des 
neuen privaten Forumsbreichs im Abstand von zwei Wochen von den Fortschritten 
bei der Umsetzung dieses Beschlusses per Email und Posts im Diskussionsforum 
bzw. Matrix-Kanal berichten. Das gleiche gilt, falls das Diskussionsforum oder 
die nicht-öffentliche Mitglieder-Mailingliste in der Zukunft (wieder) gestört 
sein sollte.

Außerdem soll der Verein vertreten durch den Vorstand zeitnah alle 
ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder einmalig, sowie neue ordentliche 
Mitglieder bei Aufnahme, und neue Ehrenmitglieder nach ihrer Ernennung von der 
Existenz des privaten Mitglieder-Diskussionsforumsbereichs und der privaten 
Mitglieder-Mailingliste informieren und Informationen bereitstellen, wie die 
nicht-öffentliche Mitglieder-Mailingliste abonniert werden kann.

Sollte irgendein Teil dieses Beschlusses unwirksam oder undurchführbar sein 
(z.B. weil er Rechts- oder Statuten-widrig sein sollte) so soll die Gültigkeit 
des restlichen Beschlusses nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder 
undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit 
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Generalversammlung 
beschlossen hat.
-- 
Wien mailing list
[email protected]
https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien

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