---------- Forwarded message ---------
From: Markus Krainz <[email protected]>
Date: Mon, Apr 29, 2024 at 11:47 PM
Subject: Re: [Members-wien] Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
am Fr 03.05.2024, 18:00 Uhr im Volkskundemuseum
To: FunkFeuer Vorstand <[email protected]>
Cc: Daniel A. Maierhofer <[email protected]>, <[email protected]>
Liebe Maria,
liebe Vorstandsmitglieder,
ich stelle folgende Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung:
1. Antrag über Beschluss der Änderung der Statuten:
https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/-/merge_requests/26 bzw.
https://gitlab.com/kwinz/Funkfeuer-Statuten-Wien/-/tree/minimale_moderation
2. Antrag über Beschluss der Änderung der Statuten:
https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien/-/merge_requests/27 bzw.
https://gitlab.com/kwinz/Funkfeuer-Statuten-Wien/-/tree/einberufung_gv
3. Die Generalversammlung möge abstimmen über folgenden Antrag: siehe
Anhang beschluss1.txt
Bitte um Bestätigung des korrekten Empfangs dieser E-Mail.
Viele Grüße
Markus Krainz
Mitgliedsnummer 1269
On Thu, Apr 18, 2024 at 11:18 PM Maria Lohmann <[email protected]> wrote:
> Liebe FunkFeuer-Mitglieder, liebe Interessierte,
>
> wir laden Euch herzlich zur ordentlichen Generalversammlung 2024 in zwei
> Wochen am Freitag, den 03.05.2024 um 18:00 Uhr vor Ort im
> Volkskundemuseum Wien, Laudongasse 15-19, 1080 Wien, ein (im Raum 8,
> siehe Beschilderungen).
>
> Tagesordnung:
>
> * Begrüßung
> * Feststellung der Beschlussfähigkeit
> * Kurzbericht des Vorstands
> * Bericht der Rechnungsprüfer
> * Abstimmung über Entlastung des Vorstands
> * Wahl der Rechnungsprüfer
> * Abstimmung über Anträge
> * Allfälliges
>
> Anträge zur Tagesordnung sowie Kandidaturen müssen mindestens drei Tage
> vor der GV an mailto:[email protected] gemeldet werden.
>
> Anträge bezüglich der Statuten bitte als Merge Request an das
> Statuten-Repository auf GitLab: https://gitlab.com/funkfeuer/Statuten-Wien
>
> § 9 Abs. 5:
> Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer
> schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
>
> Formvorschlag: E-Mail bis spätestens 30.04.2024 18:00 Uhr an den
> Vorstand mailto:[email protected] z.B.: "Ich bevollmächtige ... mein
> Stimmrecht bei der ordentlichen
> Generalversammlung am 03.05.2024 auszuüben."
>
>
> Viele Grüße
>
> Maria Lohmann
>
> --
> Obfrau - FunkFeuer Wien - Verein zur Förderung freier Netze
>
>
> _______________________________________________
> Members-wien mailing list
> [email protected]
> https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/members-wien
>
Der Verein stellt verschiedene Diskussion-Kanäle für seine Mitglieder zur
Verfügung, die zur Erfüllung der Vereinzwecke dienlich oder Teil des
Webauftrittes des Vereins sind, bzw. bei der Abstimmung und Kommunikation der
Mitglieder hilfreich sind.
Leider ist das Online-Diskussionsforum des Vereins mit vielen nützlichen
Beiträgen seit mehreren Monaten stark eingeschränkt oder gar nicht
erreichbar. Die Generalversammlung beschlieÃt hiermit, dass der Verein das
Diskussionsforum rasch wieder in Betrieb nehmen und wieder voll
funktionstüchtig machen soll.
Des Weiteren beschlieÃen wir hiermit, dass im Diskussionsforum ein
nicht-öffentlicher Mitglieder-Bereich eingerichtet werden soll, der nur
ordentlichen Vereinsmitgliedern und Ehrenmitgliedern zugänglich sein soll.
Dieser nicht-öffentliche Mitgliederbereich im Diskussionsforum dient unter
anderem der Abstimmung, Meinungsbildung und Koordination der Mitglieder
untereinander, sowie zur Vorbereitung von Beschlüssen der
Generalversammlungen. Kritische Beiträge zur Leitung des Vereins sind in
diesem nicht-öffentlichen neuen Bereich ausdrücklich erlaubt.
Auch ein neuer E-Mail-Verteiler ("Mailingliste") soll eingerichtet werden, oder
ein bestehender weiterverwendet werden, der einen ähnlichen privaten
Nutzerkreis von ordentlichen Vereinsmitgliedern und Ehrenmitgliedern hat und
ähnlichen Zweck erfüllt, wie der nicht-öffentliche Mitgliederbereich im
Forum.
Sowohl für den nicht-öffentlichen Mitgliederbereich als auch für die
nicht-öffentliche Mitglieder-Mailingliste gilt:
Es ist auf minimale Moderation zu achten (im Rahmen der Statuten und des
gesetzlichen Rahmens) und auf eine vom Vorstand unabhängige Moderation der
Beiträge. Die Moderation darf keinesfalls ausschlieÃlich durch
Vorstandsmitglieder erfolgen. Es ist nicht zulässig, einzelne Mitglieder von
der Nutzung der privaten Mitglieder-Bereiche und der Mitglieder-Mailingliste
auszuschlieÃen. Es ist nicht erlaubt, das Posten von Beiträgen im
Mitglieder-Bereich des Forums oder E-Mail-Weiterleitung auf der
Mitglieder-Mailingliste zu verzögern oder zu blockieren. Moderation ist,
soweit zulässig, erst auf die bereits geposteten Beiträge im Nachhinein
anzuwenden. MaÃnahmen der Moderation sind konkret zu begründen. Im Falle des
wiederholten Missbrauchs des Mitglieder-Bereiches oder der
Mitglieder-Mailingliste sei auf die Möglichkeit des Ausschlusses des
verantwortlichen Mitglieds aus dem Verein nach unseren Statuten verwiesen.
Der Vorstand soll die Umsetzung dieses Beschlusses bestmöglich unterstützen.
Wenn notwendig, soll der Vorstand sich zur Erreichung der Umsetzung dieses
Beschlusses zusätzliche Hilfe holen (z.B. durch Aufforderung an Mitglieder bei
der Umsetzung zu helfen).
Der Vorstand soll den Mitgliedern bis zur vollständigen Reparatur des
Diskussionsforums und Einrichtung der privaten Mitglieder-Mailingliste und des
neuen privaten Forumsbreichs im Abstand von zwei Wochen von den Fortschritten
bei der Umsetzung dieses Beschlusses per Email und Posts im Diskussionsforum
bzw. Matrix-Kanal berichten. Das gleiche gilt, falls das Diskussionsforum oder
die nicht-öffentliche Mitglieder-Mailingliste in der Zukunft (wieder) gestört
sein sollte.
AuÃerdem soll der Verein vertreten durch den Vorstand zeitnah alle
ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder einmalig, sowie neue ordentliche
Mitglieder bei Aufnahme, und neue Ehrenmitglieder nach ihrer Ernennung von der
Existenz des privaten Mitglieder-Diskussionsforumsbereichs und der privaten
Mitglieder-Mailingliste informieren und Informationen bereitstellen, wie die
nicht-öffentliche Mitglieder-Mailingliste abonniert werden kann.
Sollte irgendein Teil dieses Beschlusses unwirksam oder undurchführbar sein
(z.B. weil er Rechts- oder Statuten-widrig sein sollte) so soll die Gültigkeit
des restlichen Beschlusses nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Generalversammlung
beschlossen hat.
--
Wien mailing list
[email protected]
https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien