NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 113/17 | 12. OKTOBER 2017
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Umwelt/Forschungspolitik
NABU: Debatte um Innovation in Forschungspolitik nicht einseitig
führen
Aktuelle Studie vorgelegt / Tschimpke: Wirtschaftsforderungen nützen
nicht automatisch der Gesellschaft
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Berlin – Das Innovationsprinzip, von der Industrie ausgedacht, hat es
als Begründung bis in den Novellierungsentwurf des Gentechnikgesetzes
geschafft und findet sich im aktuellen politischen Diskurs wieder. Als
Diskussionsbeitrag über die Zukunft der Forschungs- und
Innovationspolitik in Deutschland hat der NABU am heutigen Donnerstag
eine Studie vorgestellt, die das Institut für Ökologische
Wirtschaftsforschung (IÖW) in seinem Auftrag erstellt hat. Sie
beschäftigt sich mit der Frage, was hinter den Forderungen nach mehr
Innovation steckt und macht den „Innovationscheck“: Sie untersucht das
Verhältnis des von Wirtschafts- und Wissenschaftsvertretern geforderten
Innovationsprinzips zum geltenden Vorsorgeprinzip, beleuchtet Chancen
und Risiken und stellt die Frage nach dem gesellschaftlichen Nutzen
neuer Technologien.
 
Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass das Ergebnis auf drei Arten
ausgelegt werden kann: Dass das Vorsorgeprinzip ausgehebelt wird, dass
es gleichrangig zum Vorsorgeprinzip steht und sich damit nichts an der
bisherigen Richtung ändert oder drittensim Sinne der sogenannten „Better
Regulation“, welche die Risikoerwartung mit der Nutzererwartung abwägt.
 
„Wissenschaftliche Technikfolgenabschätzung kann uns gute Gründe für
die Beurteilung von Chancen und Risiken geben. Ob neue Technologien
jedoch dem Gemeinwohl dienen und vermögen, zur Lösung der Welternährung
beizutragen, darf nicht der Wirtschaft allein überlassen bleiben. Das
ist eine Entscheidung, die Politik und Gesellschaft gemeinsam treffen
sollten“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Vorsorge-Prinzip
dürfe nicht ausgehöhlt werden. Sowohl Nutzenversprechen als auch
mögliche Schäden für Gesundheit und Natur müssten kritisch diskutiert
und gegen risikoärmere Alternativen abgewogen werden.
 
Hier stellt sich die spannende Frage, was einen Nutzen definiert und
für wen sich neue Technologien dann als Nutzen darstellen. Das
Beispiel des bislang umstrittenen „Genome Editings“ macht dies deutlich:
Genome Editing wird von Wissenschaft und Unternehmen zur effektiven
Bekämpfung von Malaria und Krebs sowie bei der Züchtung von Pflanzen
mit erwünschten Eigenschaften genannt. Dem gegenüber stehen die Risiken,
dass hier mit einer hohen Eingriffstiefe und weitreichenden, kaum
zurückholbaren Konsequenzen Veränderungen in Ökosystemen vorgenommen
werden können.
 
Der NABU fordert von der neuen Bundesregierung, Wissenschaft und
Forschungspolitik und -förderung an den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs)
auszurichten. Bislang vernachlässigte Forschungsthemen, wie z.B.
ökologische Systemforschung müssen gefördert werden. Dringend
notwendig ist  auch die Einbindung der Zivilgesellschaft bei der
Problemdefinition für relevante Forschungsthemen und derEntscheidung
über die Vergabe von Forschungsmitteln.
 
Studie und weitere Infos:
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