NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 114/17 | 13. OKTOBER 2017
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Umwelt/Vogelschutz
NABU: Über 2,3 Millionen getötete Singvögel allein auf Zypern
Tschimpke: klare Positionierung der EU-Kommission für Vogelschutz
gefordert
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Berlin – Anlässlich des Besuches von Vertretern der Europäischen
Kommission am kommenden Wochenende auf Zypern möchten der NABU und sein
Partnerverband BirdLife Cyprus auf die im Juni 2017 beschlossenen
Verschlechterungen des Schutzes von Zugvögeln in dem kleinen
EU-Mitgliedsstaat aufmerksam machen. Die Jagd von Singvögeln im
Mittelmeerraum hat eine lange Tradition, die heute mehr denn je überholt
und in den meisten Fällen illegal ist. Nach einer Studie von Birdlife
International werden rund um das Mittelmeer jährlich über 25 Millionen
Zugvögel geschossen oder gefangen – davon allein 2,3 Millionen auf
Zypern.
 
„Auf Zypern sind es in erster Linie Leimruten und Netze, mit denen ein
immenser Schaden an der Natur angerichtet wird. Vogelfänger ermorden die
Zugvögel immer weniger zum Eigenbedarf, sondern handeln mit ihnen
mancherorts im industriellen Stil“, so Christoph Hein, Sprecher der
NABU-Arbeitsgruppe „Migration unlimited“. Schon in einer einzigen
Fanganlage mit Dutzenden Metern von langen Netzen oder unzähligen
Leimruten werden zehntausende Vögel im Frühjahr und Herbst gefangen und
für die Zubereitung des traditionellen Gerichtes Ambelopoulia
vermarktet. Eine Unterscheidung in jagdbare oder geschützte Vogelarten
gelingt dabei nicht. Darum ist die Jagd mit Fallen und Netzen durch die
EU-Vogelschutzrichtlinie europaweit verboten. 
 
„Mit überwältigender Mehrheit hat das zypriotische Parlament im Juni
2017 für eine Änderung des Jagdrechts gestimmt, die zu einer deutlichen
Verschlechterung für die Zugvögel geführt hat. Das ist nicht mit der
EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar. Die EU-Kommission muss darum bei
ihrem Besuch ein klares Signal geben, dass sie die laxen zypriotischen
Jagdvorschriften nicht tolerieren wird“, fordert NABU-Präsident Olaf
Tschimpke. Durch die Aufweichung des Jagdgesetzes werden Besitz und
Nutzung von bis zu 72 Leimruten nur als geringes Vergehen eingestuft und
mit maximal 200 Euro geahndet. Verstöße gegen das Jagdrecht werden seit
Juni nur noch mit Bußgeldern belegt, die von der Jagdaufsicht verhängt
werden. „Verstöße gegen das Jagdrecht müssen weiterhin vor Gericht
bestraft werden. Die Jagdaufsicht in der Republik Zypern muss personell
und finanziell deutlich besser ausgestattet werden“, so Tschimpke
weiter. Auch der intransparenten Herkunft von gefangenen Vögeln zum
Eigenbedarf muss begegnet werden. Dazu bedarf es eines vollständigen
Verbots des öffentlichen Verzehrs von Vogelgerichten in Restaurants, der
durch die Gesetzesänderung wieder möglich gemacht wurde.
 
Zum Hintergrund:
Der NABU unterstützt die Naturschutzkollegen von BirdLife auf der Insel
Zypern. Die Strategie des NABU zur schrittweisen Eindämmung der
illegalen Vogeljagd umfasst neben der direkten Bekämpfung der Wilderei
auch umfassende Öffentlichkeitsarbeit und Umwelterziehung. Ein Projekt
zur Pachtung von Grundstücken mit Unterstützung des NABU schafft
außerdem seit Frühjahr 2017 erste sichere und nahrungsreiche
Rastplätze für Zugvögel. 
 
Weitere Information:
https://birdlifecyprus.org/udata/contents//files/Trapping-Reports/BirdLifeCyprus_Autumn2016_trapping_report_Final_for_public_use.pdf
(
https://birdlifecyprus.org/udata/contents/files/Trapping-Reports/BirdLifeCyprus_Autumn2016_trapping_report_Final_for_public_use.pdf)

 
Filmclip zur Vogeljagd auf Zypern:
https://www.youtube.com/watch?v=YfFN48xg3SI
 
Kostenfreie Pressebilder:
www.NABU.de/pressebilder_Zypern
( http://www.nabu.de/pressebilder_Zypern) 
 
 
Mehr Infos & Pressefotos
www.NABU.de/presse
( http://www.nabu.de/presse) 


Für Rückfragen:
Christoph Hein, Sprecher Migration unlimited, Tel. +351.319 05 528, 
Mobil +49 (0) 0172.561 11 21, E-Mail:
heinch...@migration-unlimited.org
 
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