8. November 2017
Nr. 12/17

DAV fordert grundlegende Modernisierung des Zivilprozesses
Berlin (DAV). Angesichts des digitalen Fortschritts in der Gesellschaft fordert 
der Deutsche Anwaltverein (DAV), den digitalen Zivilprozess voranzutreiben. 
Dazu gehört technisch die flächendeckende Ausstattung der Gerichtssäle mit 
WLAN, Bildschirmen und Kameras etc., gegebenenfalls auch mit finanzieller Hilfe 
des Bundes. Rechtlich braucht die Anwaltschaft sichere Rahmenbedingungen, damit 
der Zivilprozess mit neuen Technologien sicher genutzt werden kann. Außerdem 
muss die Anwaltschaft bei allen technischen und rechtlichen Fortentwicklungen 
des modernen Zivilprozesses von Anfang an einbezogen werden. Es geht um viel: 
um den Zugang des Bürgers zum Recht und um den Justizstandort Deutschland nach 
dem Brexit.
"Es ist an der Zeit, den Zivilprozess in das digitale Zeitalter zu überführen 
und effizienter zu machen. Während andere Europäische Staaten wie Estland, 
Dänemark und auch Portugal bei diesem Thema voranschreiten, scheint der 
Föderalismus die Entwicklung in Deutschland zu hemmen", sagte 
DAV-Hauptgeschäftsführer Dr. Cord Brügmann.
Die Zivilprozessordnung sieht zwar schon Möglichkeiten für den Einsatz neuer 
Technologien vor. So können schon jetzt mündliche Verhandlungen im Wege der 
Videokonferenz geführt oder Zeugen und Sachverständige per Video vernommen 
werden. "Derartige Regelungen machen jedoch wenig Sinn, wenn es an einer 
flächendeckenden technischen Ausstattung der Gerichtssäle fehlt, etwa mit WLAN, 
Bildschirmen und Kameras", sagte Brügmann. "Hier muss der Bund die Länder auch 
finanziell erheblich unterstützen."
"Der Gesetzgeber muss außerdem sicherstellen, dass die rechtlichen 
Rahmenbedingungen für einen modernen Zivilprozess stimmen", erklärt Brügmann. 
Was ist, wenn z. B. die Datensicherheit auf dem Justizserver nicht ausreichend 
ist? Wer trägt die Gewährleistungspflicht? Hier fordert der DAV klare 
gesetzliche Regelungen.
Anwaltschaft zwingend in Reformprozess einbeziehen
Wichtig ist, dass bei allen Plänen und Umsetzungen, sei es Technik oder 
Gesetzgebung, der Sachverstand der Anwaltschaft eingeholt wird, betonte 
Brügmann. Denn der Zivilprozess werde von den Prozessparteien beherrscht, die 
wiederum von Anwälten vertreten werden. "Die Prozessbeteiligten, also auch und 
gerade die Anwaltschaft, müssen daher institutionell in den Reformprozess der 
Digitalisierung eingebunden werden."
Die Vorteile eines digitalen Zivilprozesses liegen nach Ansicht des DAV auf der 
Hand: "Die Verfahren könnten schneller und kostengünstiger gestaltet werden. 
Das erleichtert den Bürgern den Zugang zum Recht", so Brügmann. "Außerdem 
sollte Deutschland die historische Chance nutzen, nach dem Brexit zum weltweit 
attraktivsten Justizstandort zu werden."
Unter dem Motto Zivilprozess im digitalen Zeitalter treffen sich an diesem 
Mittwoch auf Einladung des DAV in Berlin Experten, um über den digitalen Wandel 
des Zivilprozesses zu diskutieren und Alternativen zum Status quo aufzuzeigen.
Künftig schnell und unmittelbar über die DAV-Pressearbeit informieren wir 
unter: https://twitter.com/anwaltverein.
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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen 
Walentowski, Tel.: 030 726152-129,
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel. 030 726152149, Manja Jungnickel, Tel.: 030 
726152-139, Fax: 030 726152-193
Pressemitteilungen auch im Internet: 
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Mit den besten Grüßen

Swen Walentowski
stellv. Hauptgeschäftsführer
Pressesprecher
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Deutscher Anwaltverein
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Rechtsanwalt Swen Walentowski
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