Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht zur heutigen 2./3. Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des 
Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen 
Union und ihrer Symbole - im Deutschen Bundestag:

"Das Verbrennen von Flaggen in der Öffentlichkeit hat mit friedlichem Protest 
nichts zu tun. Damit sollen Hass, Wut und Aggression geschürt werden. Das 
mussten wir zum Beispiel bei anti-israelischen und anti-türkischen 
Demonstrationen erleben. Brennende Flaggen verletzen die Gefühle vieler 
Menschen. Dass das Existenzrecht Israels angegriffen wird, dürfen wir in 
Deutschland niemals dulden. Wir schaffen nun einen einheitlichen 
strafrechtlichen Schutz für ausländische Flaggen und die Symbole der 
Europäischen Union. Das ist ein guter Schritt."

Hintergrund: Die Bundesregierung hatte am 11. Dezember 2019 eine 
Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen 
beschlossen, mit dem der Gesetzentwurf des Bundesrates ergänzt wurde. § 104 
Strafgesetzbuch (StGB) soll ergänzt werden. Künftig soll auch das öffentliche 
Zerstören oder Beschädigen einer ausländischen Flagge, etwa im Rahmen einer 
Demonstration, unter Strafe gestellt werden. Dies war nach geltendem Recht 
nicht der Fall, da § 104 StGB nur solche Flaggen erfasst, die auf Grund von 
Rechtsvorschriften - etwa bei Botschaften oder Konsulaten - oder nach 
anerkanntem Brauch - etwa bei Staatsbesuchen oder Sportveranstaltungen - 
gezeigt wurden. Die Strafbarkeitsbedingung der Gegenseitigkeit nach § 104a StGB 
soll ebenso entfallen wie die Ermächtigung der Bundesregierung zur 
Strafverfolgung.


Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 
Leitungseinheit Kommunikation 
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