Morgen Martin,

Das Problem bei Google Analytics ist, daß der Website-Betreiber Google
damit beauftragt, für ihn diese Statistiken zu führen. Und deshalb
rechtlich auch dafür geradestehen muß, daß das rechtskonform passiert. Bei
Adsense ist das anders. Wenn Google da irgendwelche Statistiken führt, dann
ist das deren Bier und ggf. bekommen die eben eins aufs Dach. Aber daß die
Statistiken darüber führen, müßte man ihnen erstmal nachweisen. Genau wie
man es Dir erstmal nachweisen müßte, wenn Du das gleiche wie mit Google
Analytics mit serverinternen Tools machst.

Also wenn z.B. bekannt wird, dass bei Adsense Statistiken geführt werden, dann bekommt doch zunächst der Website-Betreiber den Ärger / die Klage / das Bußgeld, weil er für den Inhalt seiner Seiten verantwortlich ist (Sieht man doch am klassischen Disclaimer, wie sehr sowas hilft). Vielleicht kann er dann seinerseits wiederum Schritte gegen Google einleiten, aber den Ärger und die Kosten hat er dennoch zunächst erst mal selbst am Bein...

Und was ist mit der IP-Adresse und der nicht vorhandenen Möglichkeit der expliziten "Einwilligung" in die Speicherung dieser beim Seitenbesuch? Das ist doch bei Adsense genauso der Fall wie bei GA!?

Gruß, Jan


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