Hallo zusammen.

Präambel:
Es kann jetzt natürlich sein, dass ich mir gleich von Joey sein "Fresse halten"
anhören muss. Wenn dem so ist tu ich das gerne, sofern man mich über meine
Fehlinformationen aufklärt.


Die Haftung für externe Links hat weder mit der Datenschutzgeschichte bei Google
Analytics noch mit der Datenschutzgeschichte bei Adsense viel gemeinsam.

Die Haftung für externe Links ist grundsätzlich gegeben insofern man (als 
Websei-
tenbesucher) natürlich immer davon ausgehen muss, dass der Webseitenbetreiber
nur solche Seiten verlinkt, deren Inhalt er zustimmt. In diesem Zusammenhang ist
eine pauschale Distanzierung auch nicht möglich, bestenfalls eine spezifische.
Ich darf sehr wohl (jedenfalls meißtens) eine Seite verlinken deren Meinung ich
nicht teile, wenn ich nur explizit unter diesen Link schreibe: "Ich bin ganz
anderer Meinung". Diese und keine andere Art der Distanzierung hat das LG 
Hamburg
damals gemeint.

Die Haftung des Seitenbetreibers beim Betrieb von Google Analytics ist eine 
andere:
Hier ist Google nach Auffassung des hamburgischen Datenschützers ein 
Auftragnehmer
im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung (aus keinem anderen Grund kann eine von
Google nicht zu seiner Zufriedenheit formulierte ADV ein Streitpunkt sein). Bei
dieser rechtlichen Situation wäre der Webseitenbetreiber "Herr der Daten" und 
Google
nur zur Verarbeitung und Speicherung beauftragt. Anders als beim Outsourcing 
bleibt
der Webseitenbetreiber verantwortlich für alles was mit diesen Daten passiert
und ist es deshalb auch für Datenschutzmissachtungen von Google. In dieser
Konstellation ist es die Aufgabe des Webseitenbetreibers, Google Auflagen zum
Schutz der Daten zu machen (Zugriff, Backup, Aufbewahrung, etc) und was 
überhaupt
verwendet werden und was Google gar nicht erst anfassen darf. Nur in diesem 
Kontext
ist der Webseitenbetreiber haftbar.

Bei Adsense würde ich von einer ganz anderen Konfiguration ausgehen: Hier stellt
der Webseitenbetreiber nicht seine Daten zur weiteren Verarbeitung an Google 
bereit
sondern lediglich einen räumlich begrenzten Platz auf seiner Seite zur 
Darstellung
von Werbung. Wenn hier der Webseitenbetreiber für die geschaltete Werbung sowie 
die
daraus gewonnen Nutzerdaten haftbar wäre, müsste ähnliches auch für die Besitzer
von Plakatwerbetafeln gelten. Die Stadt Nürnberg ist hier ja auch nicht pauschal
dafür haftbar, ob die von mir bedruckten Plakate den guten Sitten entsprechen 
und
mit nicht gesundheitsschädlich ausdampfenden Farben gedruckt wurden.

Das Bereithalten von Werbeflächen ist eben etwas ganz anderes als die bewusste
Übermittlung von Nutzerdaten zur Weiterverarbeitung und wieder etwas ganz 
anderes
als die öffentliche Bekundung "Hey, guckt euch mal die Seite XYZ an" (was ich 
per
Link auf meiner Seite eben tue".


Sollte ein Jurist unter uns sein möge er meine Aussagen bitte äußerst kritisch 
unter
die Lupe nehmen und kommentieren. So jedenfalls meinen laienhaftes Verständnis.


Grüße,




Stephan Schuler
Web-Entwickler

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-----Ursprüngliche Nachricht-----


Von: typo3-german-boun...@lists.typo3.org 
[mailto:typo3-german-boun...@lists.typo3.org] Im Auftrag von Jan Kornblum
Gesendet: Freitag, 21. Januar 2011 12:30
An: typo3-german@lists.typo3.org
Betreff: Re: [TYPO3-german] Google Analytics -> Was ist mirt Adsense?

Hi Martin,

> Sehe ich nicht so. Wenn in der c't eine Anzeige steht, die die Marke
> eines anderen Unternehmens nutzt, dann hat c't allenfalls insofern was
> am Hals, daß sie dem Berechtigten eine ladungsfähige Anschrift dessen,
> der die Anzeige geschaltet hat, mitteilen müssen. Vorausgesetzt
> natürlich, das Ding ist ordentlich als Anzeige gekennzeichnet. Und
> Adsense-Werbung sollte natürlich auch ordentlich gekennzeichnet sein.

Ja, vom inhaltlichen. Aber Adsense ist ja elektronisch, und da läuft ja 
wesentlich mehr im Hintergrund ab. Und wenn bei GA der Betreieber der Website 
der Verantwortliche ist, warum nicht auch bei Adsense?
schliessliche baut *er* ja den Code in seine Seite ein!?

> Was Du mit 'dem klassischen Disclaimer' meinst, ist mir allerdings
> komplett schleierhaft. Falls Du damit 'Hamburg hat gesagt, man muß
> sich distanzieren' meinst, der ist in der Tat kompletter Humbug.
> Woraus aber nicht folgt, daß man deshalb für die Inhalte der Seiten,
> auf die man verlinkt, in irgendeiner Form haftet.

Das meinte ich, "Haftung für externe Links etc.". Jeder denkt, mit diesem 
Zusatz wäre man raus aus der Haftung, aber rechtlich hat er angeblich kaum 
"Wirkung". Prinzipiell haftest man sowieso eher nicht bzw. nur für das "im 
Rahmen des zumutbaren" oder "willkürlich unterschlagenen".
Doch gab es kürzlich ein nettes Beispiel: Betreiber -> setzt Link auf externe 
(überprüfte) Seite -> von dieser Seite gab es einen Link auf eine weitere 
eterne Seite mit konderprnographischem Inhalt: Der Betreiber (der vom Anfang) 
wurde belangt! Die OLG's entscheiden mal so, mal so...

Ich hatte kürzlich für einen Kunden selbst mit einer großen, namenhaften und 
weltweit tätigen Anwaltskanzlei zu tun: Tenor des Anwalts war, dass der Kunde 
den Disclaimer lieber "reinnehmen soll", "auch wenn dieser rechtlich kaum etwas 
bewirkt"....

Und zum Thema GA war die Aussage: "privat würde ich es integrieren, als Anwalt 
würde ich davon abraten"...

> Ich weiß nicht, ob die bei Adsense gespeichert werden. Hat Google dazu
> irgendwelche Auskünfte erteilt? Wenn sie die unverkürzt speichern,
> dann ist das definitiv nicht rechtskonform.

Das weiss ich auch nicht, aber ich würde instinktiv mal davon ausgehen (ohne 
hier Unwahrheiten verbreiten zu wollen) ;)

LG, Jan


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