Aus Wikipedia: "Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts [...] ist eine
mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder
bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der
Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist
öffentliches Recht." (CC-by-sa-3.0;
https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts)
Es gibt drei Wesen von Körperschaften des öffentl. Rechts:
- Gebietskörperschaften: Damit werden alle auf einem bestimmten Gebiet
dauerhaft lebenden Bürger erfasst, die ihren Wohnsitz in diesem Gebiet haben.
Eine Mitgliedschaft ist zwingend. Beispiel: Bundesrepublik, Länder,
Kreise/Landkreise und Gemeinden.
- Selbstverwaltungsköperschaften: Damit werden staatliche Aufgaben von
Betroffenen eigenverantwortlich geregelt, wie Bürger in der Gemeinde oder
bestimmte Berufsgruppen in ihren Kammern (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer)
- Staatsferne Körperschaften öffentlichen Rechts: Daneben kann der Staat den
Status einer Köperschaft öR auch an Organisationen verleihen, die Teil der
Gesellschaft, jedoch keine hoheitlichen Aufgaben erledigen. Beispiele hierfür
sind der Bayerische Bauernverband, das Bayerische Rote Kreuz auch manche
Akademien der Wissenschaften. Die Ausnahme bilden die Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften, die den Status kraft Verfassung erhalten.
Daneben kann man sie nach Art der Rechtsquelle einteilen;
- Staatsrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts: die Bundesrepublik
Deutschland, die Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände
- bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts: Der Bund besitzt
die Rechts- und/oder Fachaufsicht über z. B. die Deutsche Rentenversicherung
Bund, Berufsgenossenschaften, Agentur für Arbeit oder das DeutschlandRadio
- landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts: Gleiches gilt auch
auf Landesebene, da sind es z. B. Universitäten, Fachhochschulen,
Krankenversicherungen)
Auch ist eine Unterscheidung nach der Art von Mitgliedern möglich:
- Gebietskörperschaft: siehe oben
- Personalkörperschaft: Mitglieder der Körperschaft haben bestimmte Merkmale,
die von natürlichen Perosnen erfüllt werden, z. B. IHK, Handwerkskammer,
Universität
- Verbandskörperschaft: Mitglieder sind ausschließlich juristische Personen, z.
B. Bundesrechtsanwaltskammer,bestehend aus 27 regionalen Rechtsanwaltskammern
und der Rechtsanwaltskammer des BGH oder Gemeindeverbände (deren Mitglieder die
Gebietskörperschaften sind)
Gruss
BBiwy
--
/"\ Junge Piraten aktive Mailingliste
\ / Globale Themen der Jungen Piraten
X
/ \ http://lists.junge-piraten.de/listinfo/aktive