singa.pour@... schrieb:
> [...]
> Ahm... und noch eine Frage: Was sind öffentliche Körperschaften?
> [...]

Aus Wikipedia: "Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts [...] ist eine 
mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder 
bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der 
Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist 
öffentliches Recht." (CC-by-sa-3.0; 
https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts)

Es gibt drei Wesen von Körperschaften des öffentl. Rechts:
- Gebietskörperschaften: Damit werden alle auf einem bestimmten Gebiet 
dauerhaft lebenden Bürger erfasst, die ihren Wohnsitz in diesem Gebiet haben. 
Eine Mitgliedschaft ist zwingend. Beispiel: Bundesrepublik, Länder, 
Kreise/Landkreise und Gemeinden.
- Selbstverwaltungsköperschaften: Damit werden staatliche Aufgaben von 
Betroffenen eigenverantwortlich geregelt, wie Bürger in der Gemeinde oder 
bestimmte Berufsgruppen in ihren Kammern (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer)
- Staatsferne Körperschaften öffentlichen Rechts: Daneben kann der Staat den 
Status einer Köperschaft öR auch an Organisationen verleihen, die Teil der 
Gesellschaft, jedoch keine hoheitlichen Aufgaben erledigen. Beispiele hierfür 
sind der Bayerische Bauernverband, das Bayerische Rote Kreuz auch manche 
Akademien der Wissenschaften. Die Ausnahme bilden die Religions- und 
Weltanschauungsgemeinschaften, die den Status kraft Verfassung erhalten.

Daneben kann man sie nach Art der Rechtsquelle einteilen;
- Staatsrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts: die Bundesrepublik 
Deutschland, die Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände
- bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts: Der Bund besitzt 
die Rechts- und/oder Fachaufsicht über z. B. die Deutsche Rentenversicherung 
Bund, Berufsgenossenschaften, Agentur für Arbeit oder das DeutschlandRadio
- landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts: Gleiches gilt auch 
auf Landesebene, da sind es z. B. Universitäten, Fachhochschulen, 
Krankenversicherungen)

Auch ist eine Unterscheidung nach der Art von Mitgliedern möglich:
- Gebietskörperschaft: siehe oben
- Personalkörperschaft: Mitglieder der Körperschaft haben bestimmte Merkmale, 
die von natürlichen Perosnen erfüllt werden, z. B. IHK, Handwerkskammer, 
Universität
- Verbandskörperschaft: Mitglieder sind ausschließlich juristische Personen, z. 
B. Bundesrechtsanwaltskammer,bestehend aus 27 regionalen Rechtsanwaltskammern 
und der Rechtsanwaltskammer des BGH oder Gemeindeverbände (deren Mitglieder die 
Gebietskörperschaften sind)

Gruss

BBiwy
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