singa.pour@... schrieb: > [...] > Ahm... und noch eine Frage: Was sind öffentliche Körperschaften? > [...]
Aus Wikipedia: "Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts [...] ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist öffentliches Recht." (CC-by-sa-3.0; https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts) Es gibt drei Wesen von Körperschaften des öffentl. Rechts: - Gebietskörperschaften: Damit werden alle auf einem bestimmten Gebiet dauerhaft lebenden Bürger erfasst, die ihren Wohnsitz in diesem Gebiet haben. Eine Mitgliedschaft ist zwingend. Beispiel: Bundesrepublik, Länder, Kreise/Landkreise und Gemeinden. - Selbstverwaltungsköperschaften: Damit werden staatliche Aufgaben von Betroffenen eigenverantwortlich geregelt, wie Bürger in der Gemeinde oder bestimmte Berufsgruppen in ihren Kammern (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer) - Staatsferne Körperschaften öffentlichen Rechts: Daneben kann der Staat den Status einer Köperschaft öR auch an Organisationen verleihen, die Teil der Gesellschaft, jedoch keine hoheitlichen Aufgaben erledigen. Beispiele hierfür sind der Bayerische Bauernverband, das Bayerische Rote Kreuz auch manche Akademien der Wissenschaften. Die Ausnahme bilden die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die den Status kraft Verfassung erhalten. Daneben kann man sie nach Art der Rechtsquelle einteilen; - Staatsrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts: die Bundesrepublik Deutschland, die Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände - bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts: Der Bund besitzt die Rechts- und/oder Fachaufsicht über z. B. die Deutsche Rentenversicherung Bund, Berufsgenossenschaften, Agentur für Arbeit oder das DeutschlandRadio - landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts: Gleiches gilt auch auf Landesebene, da sind es z. B. Universitäten, Fachhochschulen, Krankenversicherungen) Auch ist eine Unterscheidung nach der Art von Mitgliedern möglich: - Gebietskörperschaft: siehe oben - Personalkörperschaft: Mitglieder der Körperschaft haben bestimmte Merkmale, die von natürlichen Perosnen erfüllt werden, z. B. IHK, Handwerkskammer, Universität - Verbandskörperschaft: Mitglieder sind ausschließlich juristische Personen, z. B. Bundesrechtsanwaltskammer,bestehend aus 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer des BGH oder Gemeindeverbände (deren Mitglieder die Gebietskörperschaften sind) Gruss BBiwy -- /"\ Junge Piraten aktive Mailingliste \ / Globale Themen der Jungen Piraten X / \ http://lists.junge-piraten.de/listinfo/aktive
