Prauscher schrieb:
> * Beschlussfähigkeit bei Mitgliederversammlungen
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege [bzw. es falsch verstanden habe]: Aber 
wurde hie rim Thread nicht ganz zu Anfang geschrieben, eine Versammlung kaeme 
ohnehin erst ab zwei personen zustande? Wenn dem tatsaechlich so ist, gibt es 
doch gar kein Ein-Personen-Szenario.

Und ob man nun zwei oder drei Personen vom Kluengeln abhalten will/muss... da 
sehe ich nun wirklich keinen grossen Unterschied. Abgesehen davon waere eine 
BMV mit einem einzigen teilnehmer doch ohnehin nur moeglich, wenn es sich dabei 
um den Schriftfueher handelte, oder? Andernfalls kann sich derjenige ja gar 
nicht akkreditieren lassen [es sei denn, er hat eine Vollmacht, sich selbst zu 
akkreditieren]. Abschweifung beiseite: ich hoffe, es ist klar, worauf ich 
hinaus will.
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