> Ab und zu müssen mal bestimmte Protokolle unterschrieben beim
> Amtsgericht eingereicht werden (z.B. wenn ein Vorstandsmitglied
> ausgeschieden ist und aus dem restlichen Vorstand ein kommissarischer
> Nachfolger gewählt wird). Ich weiß nicht, ob die Notwendigkeit der
> Unterzeichnung bei allen Protokollen besteht, aber es ist auch nicht
> unbedingt praktikabel, sich jedes Mal die Frage zu stellen, ob hier
> jetzt eine Unterschrift nötig ist oder nicht. Das Ganze ist auch nicht
> so aufwendig, wenn der Schriftführer die ausgedruckten Protokolle mit
> zur BMV bringt und dort vom Vorsitzenden unterschreiben lässt (in aller
> Regel sind die ja Protokollant und Sitzungsleiter).
Es sollte wie gesagt lediglich eine Vereinfachung der Vorstandsarbeit sein,
wenn diese nicht erwünscht ist, streiche ich sogleich den Antrag (Bitte um
Bestätigung des Vorsitzenden, Prauschers Meinung kenne ich ja.)
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