so scheint aber nunmal die gesetzeslage zu sein -
ich kann auch eine ausstellung mit fotos deines grätzels machen und die bilder teuer verkaufen oder mit luftaufnhamen deines häusles geld verdienen etc. wie gesagt wenn du dein grundstück für die öffentlichkeit nicht uneinsehbar machst,
dann kann die _öffentlichkeit_ zu dir in den garten schaun,
viele leute haben eben deshalb seit jeher sträucherwerk entlang ihrer grundstücke gezogen. wenn sich unser oberösterreichischer greis beruhigt hat wird er das hoffentlich in betracht ziehen und die spitzhacke in diesem sinne einsetzen.

und nochmal, google sind nicht die ersten die mit fotgrafien im öffentlichen raum geld verdienen.

On Thu, 08 Apr 2010 14:27:18 +0300, Franz Ablinger <f...@monochrom.at> wrote:

Das Foto an sich ist nicht das Thema - das Problem ist, wofür es verwendet
wird. Wenn du mein Haus fotografierst und auf deine Website stellst, muss
ich das Foto erst mal finden. Bei google geht das aber sowas von easy -
viel zu leicht.
Ich denke daher, die Leute die mit der Spitzhacke ausrücken wissen sehr
wohl, dass es sich dabei nicht um einen privaten Fotograf handelt, der die Schönheit der Blumenrabatte bewundert. Sondern mit diesen Fotos wird massiv
Geld gemacht.

     fra


----- Ursprüngliche Mail -----
Von: "Magnus Wurzer" <mag...@shifz.org>
An: BAGASCH@LISTS.MONOCHROM.AT
Gesendet: Donnerstag, 8. April 2010 12:11:12
Betreff: Re: [monochrom] Hacker.

ich bin überrascht und empört zugleich!
denn das recht auf öffentlichem grund zu fotografieren in welche richtung
es beliebt lasse ich mir nicht nehmen und muss es daher auch google
zusprechen.
wer wert auf privatsphäre im garten legt hat schon längst 2,5m thujen
entlang des grundstücks. oder ähnliches.

magnus

On Thu, 08 Apr 2010 13:49:51 +0300, Franz Ablinger <f...@monochrom.at>
wrote:

Endlich geht mal einer mit der Spitzhacke gegen google street view vor.
Ich begrüße das, weil ich mag das nicht. Immerhin ist die
Unverfrorenheit, mit der google vorgeht, durchaus mit Brachialgewalt
vergleichbar. Es wäre demgemäß auszujudizieren, ob es sich hierbei nicht
um Notwehr handelt.

       fra

link:
http://ooe.orf.at/stories/434692/




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