On Thu, 08 Apr 2010 22:42:37 +0300, Martin Mair <m...@mediaweb.at> wrote:
Wie auf dem Foto des ORF-Beitrags ersichtlich, ist die Kamera um extra
über Gartenmauern/hecken hinweg aufzunehmen auf einem langen Stativ
montiert.
genau. zum extra über hecken gucken. und nicht um augenhöhe zu simulieren
;)
Ich finde das schon ziemlich kriminell und bin für Notwehr per Farbspray.
Es geht da weniger um das Recht zu Fotografieren, sondern um das Recht
zur Veröffentlichung. Da steht zum Beispiel das Recht am eigenen Bild
dagegen. Fotos von Personen dürfen die nach unserer Rechtsordnung nicht
ohne deren Genehmigung veröffentlichen.
vermutlich darum werden hominiden auch anonymisiert bevor die bilder in
street maps eingefügt werden.
aber das wusste der grantler wahrscheinlich nicht der sich nicht beim
"gartln" erwischt wissen wollte.
lg
magnus
Von Thujen ist übrigens abzuraten, die vertreiben nicht nur Insekten
sondern auch die Vögel.
LG
Martin
Magnus Wurzer schrieb:
ich bin überrascht und empört zugleich!
denn das recht auf öffentlichem grund zu fotografieren in welche
richtung es beliebt lasse ich mir nicht nehmen und muss es daher auch
google zusprechen.
wer wert auf privatsphäre im garten legt hat schon längst 2,5m thujen
entlang des grundstücks. oder ähnliches.
magnus
On Thu, 08 Apr 2010 13:49:51 +0300, Franz Ablinger <f...@monochrom.at>
wrote:
Endlich geht mal einer mit der Spitzhacke gegen google street view
vor. Ich begrüße das, weil ich mag das nicht. Immerhin ist die
Unverfrorenheit, mit der google vorgeht, durchaus mit Brachialgewalt
vergleichbar. Es wäre demgemäß auszujudizieren, ob es sich hierbei
nicht um Notwehr handelt.
fra
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