On Thu, 08 Apr 2010 22:42:37 +0300, Martin Mair <m...@mediaweb.at> wrote:

Wie auf dem Foto des ORF-Beitrags ersichtlich, ist die Kamera um extra über Gartenmauern/hecken hinweg aufzunehmen auf einem langen Stativ montiert.

genau. zum extra über hecken gucken. und nicht um augenhöhe zu simulieren ;)


Ich finde das schon ziemlich kriminell und bin für Notwehr per Farbspray.

Es geht da weniger um das Recht zu Fotografieren, sondern um das Recht zur Veröffentlichung. Da steht zum Beispiel das Recht am eigenen Bild dagegen. Fotos von Personen dürfen die nach unserer Rechtsordnung nicht ohne deren Genehmigung veröffentlichen.

vermutlich darum werden hominiden auch anonymisiert bevor die bilder in street maps eingefügt werden. aber das wusste der grantler wahrscheinlich nicht der sich nicht beim "gartln" erwischt wissen wollte.

lg
magnus


Von Thujen ist übrigens abzuraten, die vertreiben nicht nur Insekten sondern auch die Vögel.

LG

Martin

Magnus Wurzer schrieb:
ich bin überrascht und empört zugleich!
denn das recht auf öffentlichem grund zu fotografieren in welche richtung es beliebt lasse ich mir nicht nehmen und muss es daher auch google zusprechen. wer wert auf privatsphäre im garten legt hat schon längst 2,5m thujen entlang des grundstücks. oder ähnliches.

magnus

On Thu, 08 Apr 2010 13:49:51 +0300, Franz Ablinger <f...@monochrom.at> wrote:

Endlich geht mal einer mit der Spitzhacke gegen google street view vor. Ich begrüße das, weil ich mag das nicht. Immerhin ist die Unverfrorenheit, mit der google vorgeht, durchaus mit Brachialgewalt vergleichbar. Es wäre demgemäß auszujudizieren, ob es sich hierbei nicht um Notwehr handelt.

       fra

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