Am 06.11.2010 10:37, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Für Tempo 50 gilt
die Stvo 50 (geschl. Ortschaft, nicht Verwaltungsgrenze). Ich tagge
die Straßen (oberhalb residential) explizit
mit maxspeed=50 und source:maxspeed=DE:urban

mmh. Bist Du Dir da sicher, dass die Verwaltungsgrenzen nichts mit den Ortsschildern und dem damit verbunden maxspeed=50 haben?
MMn stehen die Ortsschilder doch an den Verwaltungsgrenzen?

Danke
Tom

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