Am 06.11.2010 13:54, schrieb Tom Müller:
D.h. ein Ableiten des maxspeed-Tags für geschlossene Ortschaften anhand
von "boundary=administrative && admin_level=8" ist definitiv falsch?
Falls jemand, wie ich ;), da noch eine offizielle Quelle zu braucht, so
schaue er in die VwV-StVO und dort in den Teil "Zu den Zeichen 310 und
311 Ortstafel", dort steht:
1 I. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und
Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet
einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung
auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts
Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt
vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße
erschlossen werden.
Womit eindeutig geklärt wäre, dass die Verwaltungsgrenzen keinerlei
Relevanz für die "geschlossenen Ortschaften" nach der StVO haben.
Schade.
Tom
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