Hallo,

> 1. Hast zur Abnahme der Leistung unter Fristsetzung ,mit 
> Ablehnungsandrohung gesetzt?
> 
> Solltest Du machen (Einschreiben mit RS)

Im Zuge Schuldrechtsreform (zum 01.01.2002) ist die Fristsetzung mit 
Ablehungsandrohung hinf�llig geworden.

Die neuen Vorschriften des BGB sehen dagegen nur eine Pflicht des Gl�ubigers 
vor, dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder 
Nacherf�llung zu bestimmen. Auch f�r den R�cktritt wegen nicht oder nicht 
vertragsgem�� erbrachter Leistung ist nur eine Nachfrist Voraussetzung. Das 
Erfordernis "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" sollte nach dem Willen des 
Gesetzgebers vollst�ndig entfallen.
(Quelle: RA Thomas Feil)

Gru�,
Alexander
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