Hallo, > 1. Hast zur Abnahme der Leistung unter Fristsetzung ,mit > Ablehnungsandrohung gesetzt? > > Solltest Du machen (Einschreiben mit RS)
Im Zuge Schuldrechtsreform (zum 01.01.2002) ist die Fristsetzung mit Ablehungsandrohung hinf�llig geworden. Die neuen Vorschriften des BGB sehen dagegen nur eine Pflicht des Gl�ubigers vor, dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherf�llung zu bestimmen. Auch f�r den R�cktritt wegen nicht oder nicht vertragsgem�� erbrachter Leistung ist nur eine Nachfrist Voraussetzung. Das Erfordernis "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" sollte nach dem Willen des Gesetzgebers vollst�ndig entfallen. (Quelle: RA Thomas Feil) Gru�, Alexander _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
