> > Es scheint es ja sehr persoehnlich zu nehmen. Haben Behoerden neuerdings > > einen Gegendarstellungsanspruch ? > > Siehe die Ausfuehrungen von Christian Persson (heise online) unter: > <http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=2263145&forum_id=33320>
Womoeglich der Verleger. Seine Argumente sind vermutlich auch richtig. Die Landesmediengesetze sprechen von "Personen oder Stellen", dass damit auch Behoerden gemeint sein koennten, find ich weiter sehr verwunderlich, aber vielleicht hat jemand einen Kommentar zur Hand oder kennt sogar Rechtsprechung. H.
