Hi, In den Sperrverf�gungen ist von �1 der Verordnung �ber Zust�ndigkeiten nach dem Mediendienstestaatsvertrag die Rede, lautet der so:
Die Bezirksregierung D�sseldorf ist 1. zust�ndige Beh�rde f�r die Aufsicht nach � 18 Abs. 1 und 2. zust�ndige Verwaltungsbeh�rde f�r die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach � 20 des Mediendienste-Staatsvertrages. oder anders? Dann steht dort noch was von �12 Ordnungsbeh�rdengesetz. Hat jemand den genauen Wortlaut des Paragraphen? Ciao Kai -- WWW: http://kai.iks-jena.de/ GPG-Key: 0x60F3882F / 0x76C65282 ICQ:146714798
