Hi,

In den Sperrverf�gungen ist von �1 der Verordnung �ber Zust�ndigkeiten 
nach dem Mediendienstestaatsvertrag die Rede,
lautet der so:

Die Bezirksregierung D�sseldorf ist
1. zust�ndige Beh�rde f�r die Aufsicht nach � 18 Abs. 1 und
2. zust�ndige Verwaltungsbeh�rde f�r die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach � 20 des Mediendienste-Staatsvertrages.

oder anders?

Dann steht dort noch was von �12 Ordnungsbeh�rdengesetz.
Hat jemand den genauen Wortlaut des Paragraphen?

Ciao
Kai

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