Kai Raven schrieb:

> Dann steht dort noch was von �12 Ordnungsbeh�rdengesetz.
> Hat jemand den genauen Wortlaut des Paragraphen?

|     � 12
|     Sonderordnungsbeh�rden
|
|     (1) Sonderordnungsbeh�rden sind die Beh�rden, denen durch 
|     Gesetz oder Verordnung auf bestimmten Sachgebieten
|     Aufgaben der Gefahrenabwehr oder in ihrer Eigenschaft als
|     Sonderordnungsbeh�rden andere Aufgaben �bertragen
|     worden sind.
|
|     (2) F�r die Sonderordnungsbeh�rden gelten die Vorschriften 
|     dieses Gesetzes, soweit nicht durch Gesetz oder
|     Verordnung Abweichendes bestimmt ist.
 
[http://www.kommunalwahlrecht.de/obg-nrw.htm]

Gru�,
Mark

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