Kai Raven schrieb: > Dann steht dort noch was von �12 Ordnungsbeh�rdengesetz. > Hat jemand den genauen Wortlaut des Paragraphen?
| � 12 | Sonderordnungsbeh�rden | | (1) Sonderordnungsbeh�rden sind die Beh�rden, denen durch | Gesetz oder Verordnung auf bestimmten Sachgebieten | Aufgaben der Gefahrenabwehr oder in ihrer Eigenschaft als | Sonderordnungsbeh�rden andere Aufgaben �bertragen | worden sind. | | (2) F�r die Sonderordnungsbeh�rden gelten die Vorschriften | dieses Gesetzes, soweit nicht durch Gesetz oder | Verordnung Abweichendes bestimmt ist. [http://www.kommunalwahlrecht.de/obg-nrw.htm] Gru�, Mark
