Hallo Liste, und hier die heise-meldung zu dem posting von axel.
---[beisskannte]--- Registrar muss Domain im DNS sperren [12.02.2003 14:05 ] Der D�sseldorfer Internet-Registrar Joker.com[1] hat die Website Ogrish.com gesperrt. Die Sperrung erfolgte auf Anordnung der D�sseldorfer Staatsanwaltschaft; weiter hei�t es bei ogrish.com, den Betreibern sei mitgeteilt worden, "falls Sie die Domain reaktivieren wollen, m�ssen sie in Deutschland ein Gerichtsverfahren anstrengen". Siegfried Langenbach, Chef des Registrars CSL/Joker.com, best�tigte den Vorgang gegen�ber heise online: Die D�sseldorfer Staatsanwaltschaft ist der Meinung, das Angebot Ogrish.com versto�e gegen Paragraph 131 des Strafgesetzbuches[2]. Darin wird die Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewaltdarstellung unter Strafe gestellt. Langenbach ist die Sperrung gar nicht recht: Er geh�rt zu den Unternehmern, die gegen die bereits von mehreren Gerichten vorerst best�tigten[3] Sperrungsverf�gung der Bezirksregierung D�sseldorf klagen[4]. Der Vorgang stellt eine neue Qualit�t der Sperrungen der letzten Zeit dar, da eine Sperrung auf Registrar- beziehungsweise DNS-Ebene nicht so leicht durch die User selbst zu umgehen ist. Zudem w�rde ein Umzug zu einem anderen Registrar die Kooperation von Joker.com erfordern. Der Inhalt auf Ogrish.com �hnelt in weiten Teilen Rotten.com, das auch schon der D�sseldorfer Schere zum Opfer fallen sollte. Beim Zugriff auf die Domain wird man momentan automatisch umgeleitet; der Inhalt von Ogrish.com wird derzeit auf ogrish.prohosters.com angezeigt -- die Betreiber sind mit einer Third Level Domain bei ihrem Webhoster untergeschl�pft. F�r Ted Hickman von ProHosters.com ist es der erste Fall, in dem ein Registrar eine Website sperrt. Seine Firma hostet alles, was in den USA legal sei, wird er in US-Medien zitiert. Es sei nicht Aufgabe seiner Firma, zu beurteilen, ob der Inhalt einer Website akzeptabel sei. Die Betreiber von Ogrish.com berufen sich darauf, dass ihr Angebot in den USA beheimatet sei. Dort sei das Recht auf freie Meinungs�u�erung fest in der Verfassung verankert. Es gebe keinen rechtlichen Grund, Ogrish.com zu sperren, daher wollen die Betreiber mit allen Mitteln dagegen angehen. (anw[5]/c't) -------------------------------------------------------------------------------- URL dieses Artikels: http://www.heise.de/newsticker/data/anw-12.02.03-001/ Links in diesem Artikel: [1] https://joker.com/index.joker?mode=home [2] http://www.bib.uni-mannheim.de/bib/jura/gesetze/stgb-bt1.shtml#ORDNUNG [3] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-11.02.03-003/ [4] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.01.03-005/ [5] mailto:[EMAIL PROTECTED] ---[beisskannte]--- Tschuess, Tim. -- Die Japaner erobern den Weltmarkt mit unlauteren Wettbewerb: Sie arbeiten waehrend der Arbeitszeit. (Ephraim Kishon)
