Hallo Liste,

und hier die Meldung von intern.de - die auch den erwarteten Schaden
(keine deutschen Registrars nutzen) anspricht.

---[beisskannte]---

Staatsanwaltschaft D�Do friert Domain ein
12.02.2003

Nachdem die Bezirksregierung D�sseldorf schon ihr Bestes getan hat,
Deutschland international als Land der Zensur und der Sperranordnungen
zu pr�sentieren, schie�t nun die Staatsanwaltschaft D�sseldorf nach: Der
in D�sseldorf ans�ssige ccTLD-Registrar Joker.com hat eine Anordnung der
Staatsanwaltschaft erhalten. Er muss die bei ihm registrierte Domain
ogrish.com sperren.

Die Sperrre erfolgt, weil ogrish.com ein Gewalt verherrlichendes
Informationsangebot aufweist. Und das ist in Deutschland bekanntlich
verboten. Besondere "Popularit�t" erhielt die Site im vergangenen Jahr,
weil dort eine Videoaufzeichnung verbreitet wurde, auf der die
Hinrichtung des US-Journalisten Daniel Pearl durch pakistanische
Verbrecher zu sehen war.

Das Angebot ist werbefinanziert, versucht sich aber �hnlich wie
rotten.com als eine Art Pr�fstein f�r die Einhaltung der US-Verfassung
zu pr�sentieren. Der Betreiber sieht die Darstellung gewaltsamer,
blutiger oder einfach nur Ekel erregender Bilder durch das Recht auf
freie Meinungs�u�erung (Freedom of Speech) gedeckt.

Nun ist die Site unter dieser Domain aber erst einmal unerreichbar. Im
Whois wird anstelle eines Nameserver-Eintrages angegeben, die Domain sei
"disabled-by-government". Und das wird sie auch bleiben, bis der
Betreiber sich in Deutschland der anh�ngigen Klage stellt. Der Weg nach
D�sseldorf ist f�r ihn nicht allzuweit. Denn auch wenn er sich auf das
US-Recht st�tzt, so handelt es sich doch um einen B�rger der Stadt
Amsterdam.

Dass er sich aber dem Verfahren stellt, erscheint eher zweifelhaft.
Vorl�ufig hat ihm sein Hosting Provider in den USA eine Subdomain
(ogrish.prohosters.com) eingerichtet. Unter dieser Adresse wird das
Angebot nach der D�sseldorfer Anordnung vermutlich soviele Besuche
erhalten, wie selten zuvor.

Davon wird auch der Hosting Provider profitieren, der nun bei C|Net
verk�ndet, dass er "ganz sicher keine Domains bei joker.com registrieren
w�rde". Er wird weiter mit den Worten zitiert "Wir hosten alles, was in
den USA legal ist".

Damit r�umt er zwar ein, dass er sich auch den US-Gesetzen beugen muss.
Aber f�r ihn und seine US-Kollegen bietet die D�sseldorfer Anordnung
erst einmal einen Anlass, die Registration bei dem deutschen
Konkurrenten zu verdammen.

Siegfried Langenbach von joker.com sieht das Ganze daher auch zun�chst
einmal unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs mit amerikanischen
Kollegen. Widerstand gegen die Anordnung aus D�sseldorf will er nicht
leisten, denn er hat "genug Verfahren" gegen die Bezirksregierung
D�sseldorf am Hals. Warum soll er sich dann f�r Inhalte einsetzen, mit
denen er nicht in Verbindung gebracht werden m�chte? Sein Gesch�ft ist
die Registration von Domains und nicht die Kontrolle von Inhalten.

Seine internationalen Kunden wird diese Haltung aber auch nicht
interessieren. F�r sie wird nach der Anordnung der Staatsanwaltschaft
feststehen, dass man in Deutschland besser keine Domains registriert.

C|Net: German registrar bans Web site 
http://news.com.com/2100-1023-984248.html 

---[beisskannte]---

Tschuess, Tim.

-- 
'Ein Banker ist jemand, der einem einen Regenschirm leiht,
wenn die Sonne scheint und ihn beim Fallen der ersten
Regentropfen zurueckfordert.' -> Mark Twain

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