Hallo Liste, und hier die Meldung von intern.de - die auch den erwarteten Schaden (keine deutschen Registrars nutzen) anspricht.
---[beisskannte]--- Staatsanwaltschaft D�Do friert Domain ein 12.02.2003 Nachdem die Bezirksregierung D�sseldorf schon ihr Bestes getan hat, Deutschland international als Land der Zensur und der Sperranordnungen zu pr�sentieren, schie�t nun die Staatsanwaltschaft D�sseldorf nach: Der in D�sseldorf ans�ssige ccTLD-Registrar Joker.com hat eine Anordnung der Staatsanwaltschaft erhalten. Er muss die bei ihm registrierte Domain ogrish.com sperren. Die Sperrre erfolgt, weil ogrish.com ein Gewalt verherrlichendes Informationsangebot aufweist. Und das ist in Deutschland bekanntlich verboten. Besondere "Popularit�t" erhielt die Site im vergangenen Jahr, weil dort eine Videoaufzeichnung verbreitet wurde, auf der die Hinrichtung des US-Journalisten Daniel Pearl durch pakistanische Verbrecher zu sehen war. Das Angebot ist werbefinanziert, versucht sich aber �hnlich wie rotten.com als eine Art Pr�fstein f�r die Einhaltung der US-Verfassung zu pr�sentieren. Der Betreiber sieht die Darstellung gewaltsamer, blutiger oder einfach nur Ekel erregender Bilder durch das Recht auf freie Meinungs�u�erung (Freedom of Speech) gedeckt. Nun ist die Site unter dieser Domain aber erst einmal unerreichbar. Im Whois wird anstelle eines Nameserver-Eintrages angegeben, die Domain sei "disabled-by-government". Und das wird sie auch bleiben, bis der Betreiber sich in Deutschland der anh�ngigen Klage stellt. Der Weg nach D�sseldorf ist f�r ihn nicht allzuweit. Denn auch wenn er sich auf das US-Recht st�tzt, so handelt es sich doch um einen B�rger der Stadt Amsterdam. Dass er sich aber dem Verfahren stellt, erscheint eher zweifelhaft. Vorl�ufig hat ihm sein Hosting Provider in den USA eine Subdomain (ogrish.prohosters.com) eingerichtet. Unter dieser Adresse wird das Angebot nach der D�sseldorfer Anordnung vermutlich soviele Besuche erhalten, wie selten zuvor. Davon wird auch der Hosting Provider profitieren, der nun bei C|Net verk�ndet, dass er "ganz sicher keine Domains bei joker.com registrieren w�rde". Er wird weiter mit den Worten zitiert "Wir hosten alles, was in den USA legal ist". Damit r�umt er zwar ein, dass er sich auch den US-Gesetzen beugen muss. Aber f�r ihn und seine US-Kollegen bietet die D�sseldorfer Anordnung erst einmal einen Anlass, die Registration bei dem deutschen Konkurrenten zu verdammen. Siegfried Langenbach von joker.com sieht das Ganze daher auch zun�chst einmal unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs mit amerikanischen Kollegen. Widerstand gegen die Anordnung aus D�sseldorf will er nicht leisten, denn er hat "genug Verfahren" gegen die Bezirksregierung D�sseldorf am Hals. Warum soll er sich dann f�r Inhalte einsetzen, mit denen er nicht in Verbindung gebracht werden m�chte? Sein Gesch�ft ist die Registration von Domains und nicht die Kontrolle von Inhalten. Seine internationalen Kunden wird diese Haltung aber auch nicht interessieren. F�r sie wird nach der Anordnung der Staatsanwaltschaft feststehen, dass man in Deutschland besser keine Domains registriert. C|Net: German registrar bans Web site http://news.com.com/2100-1023-984248.html ---[beisskannte]--- Tschuess, Tim. -- 'Ein Banker ist jemand, der einem einen Regenschirm leiht, wenn die Sonne scheint und ihn beim Fallen der ersten Regentropfen zurueckfordert.' -> Mark Twain
