> Generell besteht aber bei Staatsanwaltschaft und Polizei im Rahmen von > Ermittlungen auch mal die Neigung, etwas zu versuchen, was sich im > Zweifel rechtlich nicht durchsetzen laesst.
Die haben offenbar ein Ermittlungsverfahren angefangen, mit welcher Perspektive auch immer, und die Einstellung in Aussicht gestellt, wenn... Und kamen sich dabei sicher toll vor. So richtig rechtswidrig war das an sich nicht, Ermittlungsverfahren gegen jedermann wegen irgendwelchem Quatsch koennen sie machen, wo es da Grenzen gibt, koennte man hier mal feststellen lassen, so absolut willkuerlich wars ja vielleicht nicht, nur eben etwas idiotisch, who knows, eine Kraehe hackt der anderen..., und einstellen koennen sie sowas auch, wenn.. Das koennte eine Noetigung sein, aber war es verwerflich? So verwerflich wie Sitzblockaden in Muthlangen? Oder Draengeln auf der Autobahn? Jedenfalls an sich kein Grund, einen Rechtsanwalt zu bemuehen. Trotzdem eine Massnahme der Gefahrenabwehr, fuer die die Staatsanwaltschaften an sich nicht zustaendig sind. Was soll denn heissen, dass die Gefahr fuer die Zukunft weggefallen ist? Da muessten sie ja trotzdem wegen der Vergangenheit weiter ermitteln. Dass sie das nicht tun, zeigt doch deutlich, dass an der Sache nichts dran war. Naja, vielleicht wars ja doch Noetigung. Wenn die Aktion von vorneherein nur polizeilichen Zwecken diente. Man koennte sie ja mal anzeigen. Kostet nichts, muss aber etwas begruendet werden. Die Internetwirtschaft klagt an... H.
