> > Generell besteht aber bei Staatsanwaltschaft und Polizei im Rahmen von > > Ermittlungen auch mal die Neigung, etwas zu versuchen, was sich im > > Zweifel rechtlich nicht durchsetzen laesst. > > Die haben offenbar ein Ermittlungsverfahren angefangen, mit welcher > Perspektive auch immer, und die Einstellung in Aussicht gestellt, wenn...
<...> > Dass sie das nicht tun, zeigt doch deutlich, dass an der Sache nichts dran > war. Naja, vielleicht wars ja doch Noetigung. Wenn die Aktion von > vorneherein nur polizeilichen Zwecken diente. Man koennte sie ja mal > anzeigen. Kostet nichts, muss aber etwas begruendet werden. So eine Anzeige waer vielleicht etwas sinnvoller als die, die es schon mal gab. Immerhin betrifft das hier nicht nur das Internet. Bluffen duerfen die Staatsanwaelte sicher nicht. Und ob sie das hier getan haben, koennte doch jedenfalls zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens werden. Die Staatsanwaltschaft gegen sich selbst. Auch wenn letztlich nichts rauskommt, reizvoll waers schon. Und kuehlt vielleicht das Duesseldorfer Muetchen. H.
