On Tue, May 06, 2003 at 01:33:51PM +0200, Florian Weimer wrote: > Rigo Wenning <[EMAIL PROTECTED]> writes: > > > Und genau dazu will ich eine Diskussion. Fact ist, dass es in TDDSG > > ein faktisches Verbot der Logfiles gibt. > > Hmm? Ich dachte, das ganze wäre so strukturiert, daß ich eine > Grundlage für die Datenerhebung und -speicherung benötige. Wenn mir > das TDDSG sie nicht liefert, dann vielleicht die allgemeineren Regeln > des BDSG.
Dabei übersiehst Du, dass das TDDSG eine bereichsspezifische Regelung ist, die nach Spezialität dem BDSG vorgeht. Und im TDDSG steht: nicht speichern, es sei denn _dieses_ Gesetz sieht eine Grundlage vor. Gruss Rigo P.S. schon wieder die falsche Frage.. Vergesst das TDDSG und lasst den gesunden Menschenverstand aus dem Sack..