On Sat, Sep 20, 2003 at 02:51:09PM +0200, Axel H Horns wrote: > Nein. Falsch. Es kommt nicht darauf an, ob etwas zuvor schon > patentiert ist, sondern es reicht, wenn die Erfindung der > Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch > Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist, um > die Neuheit zu killen:
Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Da Klagen teuer, langwierig und unsicher ist, wird es oft vermieden. => Unfugpatente. > > Und die machen ja zum Grossteil die Gesetze mit. Wohl ein > > Grund warum "normale Menschen" Gesetztestexte nicht verstehen: Sie > > sollen es gar nicht. > Urban Legend. Glaube ich auch. "Setze niemals Boshaftigkeit voraus, wo einfache Dummheit genügt." Ich denke auch, dass eine Merkbefreiung für viele Beamte und Juristen mehr angebracht wäre. Ob diese Voraussetzungen auch noch zusätzlich zu den Verfahrenspatenten für die Einführung von Softwarepatenten sprechen, wage ich zu bezweifeln. VB. -- Volker Birk, Postfach 1540, 88334 Bad Waldsee, Germany Phone +49 (7524) 912142, Fax +49 (7524) 996807, [EMAIL PROTECTED] http://fdik.org, Deutsches IRCNet [EMAIL PROTECTED] PGP-Key: http://www.x-pie.de/vb.asc