Peter Ross wrote:

> Die Wuerde des Mensches ist unantastbar.
> 
> Sagt unser Grundgesetz.
> 
> Nichts von Verhaeltnismaessigkeit der Mittel. Stattdessen:
> 
> Sie zu achten und zu schuetzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
> 
> Das ist verhaeltnismaessig deutlich formuliert und steht auch an
> verhaeltnismaessig exponierter Stelle, im Artikel 1..

Du solltest Dir mal einen verhältnismäßig neuen Grundgesetzkommentar
besorgen.

In der vorgeschlagenen EU-Verfassung wird das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit jedenfalls recht lange breitgetreten und das
Äquivalent zu Artikel 1 GG nicht explizit ausgenommen (zumindest nicht
an prominenter Stelle).

Aber das ganze war sowieso nur als Anreiz gedacht, mal einen Blick in
die (nun wohl obsolete) EU-Verfassung zu werfen.

> > Darf ein deutscher ISP z.B. eine dänische Webseite aus weltanschaulichen
> > Gründen sperren?
> 
> Erst einmal ja. Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht.

So einfach ist dies nicht mehr, spätestens seit dem EuGH-Urteil zu
Frauen in Bundeswehr-Kampfverbänden ist dies überdeutlich.

EU-Recht bricht Bundesrecht. Der Bund kann bekanntlich Hoheitsrechte an
zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.

> > Immerhin wurden bis vor kurzem auf EU-Ebene über ein
> > Disikriminierungsverbot verhandelt
> 
> Gibt es da Bestimmungen, die eine deutsche Regelung, Sperrungen
> betreffend, untersagen wuerden?

Die Bestimmungen wurden natürlich nicht mit Hinblick auf diese
Problematik vorgeschlagen. Nur gehe ich davon aus, daß sie auch auf
diesen Bereich anwendbar sind, was mittelfristig der ganzen
Angelegenheit eine weitere interessante Wendung geben dürfte.

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