Am 02.01.2004 22:17 schrieb Hartmut Pilch:
Wen sollen diese Säuerungsreaktionen interessieren?

Sie sind wohl kaum naturgegeben sondern hängen mit persönlichen Einstellungen und vielleicht mit momentanen Launen zusammen.

Nun, kannst Du näher erläutern, was Deiner Ansicht nach naturgegeben ist?

Z.B. Schmerz oder Abneigung gegen naechtlich anklopfende Geheimpolizei.

Ersteres kann ich nachvollziehen, letzteres nicht mehr. Wieso sollte ich gegen die "Geheimpolizei" Abneigung empfinden, sie tun nur ihren Job und wenn es dazu gehört, dass sie dazu nachts bei mir anklopfen, dann find ich das OK. Ich habe ja nichts zu befürchten, da ich kein Verbrecher bin. Sollten sie bei dieser Aktion aber einen tatsächlichen Verbrecher fangen, dann war das ganze doch eindeutig gerechtfertigt, oder nicht?

Die Menschenrechte sind z.B. zwar nicht per se naturgegeben, doch
hat man sich wohl irgendwo darauf geeinigt, dass jeder Mensch sie
von Natur aus besitzt.

Ein etwas widerspruechlicher Satz.

Ich habe ihn genau deshalb so formuliert, weil mir nicht klar war, ob Du sie als naturgegeben ansiehst oder nicht. Sie waren ja nicht "die ganze Zeit" da, sondern man hat sie nachträglich als Grundlage des menschlichen Zusammenlebens verabschiedet. Schmerzempfinden ist naturgegeben. Die Menschenrechte wurden erklärt um klarzustellen, dass sie jeder Mensch von Anfang an ("von Natur aus") hat, sie sind aber wohl nicht eindeutig naturgegeben, denn sie waren ja nicht vor Erklärung der Menschenrechte per se für alle gültig, sind sie ja heute auch nur in der Theorie, IMO.

Man kann mit "Natur" und "Gesellschaftsvertrag" aber durchaus ganz
gut fuer MR argumentieren, ohne beide in Widerspruch zueinander zu
bringen.

Es ging mir nur um den Begriff "naturgegeben".


Sobald ich aus meinem Haus trete ist ja nicht automatisch auch
meine Privatsphäre aufgegeben, oder mein Privatleben abgeschafft.
Auch Tätigkeiten in der Öffentlichkeit können Privatcharakter
haben, und genau dann greifen wiederum die Menschenrechte, nämlich
dass niemand willkürlich in mein Privatleben eingreifen darf. Ich
sehe es nicht als völlig abwegig an wenn daraufhin jemand der
Ansicht ist, dass es ein Eingriff in sein Privatleben darstellt,
wenn er einfach so bei allen seinen Tätigkeiten in der
Öffentlichkeit aufgenommen wird.

Sicherlich stellt das einen Eingriff dar.


Die Frage ist, wie schwer der Eingriff ist und ob er durch das
verfolgte Ziel zu rechtfertigen ist.

Richtig. Wo wir uns dann langsam der Diskussion näher. Entweder sind mir die Ziele des Eingriffs nicht klar (z.B. weil sie nirgens beim Namen genannt worden sind, oder nur durch "öffentliche Sicherheit und Ordnung" spezifiziert werden) oder ich kann davon ausgehen, dass diese Ziel dadurch nicht erreicht wird(/werden kann). Teilweise ist es aber auch schlichtweg unverhältnismäßig.

Das einige Politiker bisher auch nicht auf die Experten zu hören scheinen, hat sich spätestens in der Diskussion um das neue Polizeigesetz in Niedersachsen gezeigt.

Wenn Meinungen nicht dem Bauchgefuehl der Klientel entsprechen, ist es politisch riskant, sich dafuer zu interessieren.

Jede Aktivität ist auf irgendeine Art und Weise politisch riskant. Um meine Aussage oben besser nachvollziehen zu können, ist es vielleicht hilfreich im entsprechenden Protokoll (vom 29.10.2003, 15. Plenarsitzung) zu blättern und von dort ausgehend weiterzuforschen.

Deshalb ist es auch so schwer, die Bedeutung von Studien wie der vom
Economist berichteten richtig einzuschaetzen.

Was Du (mir?) jetzt damit sagen willst, ist mir leider unklar.


--
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