On Tue, Jan 27, 2004 at 01:02:59PM +0100, Hartmut Pilch wrote: > Gestohlen wurde das Auto nicht im Einflussbereich des Käufers. > Trotzdem kann man Hehlergut auch beim Endkäufer konfiszieren.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Das Auto-Beispiel passt nicht, weil vielleicht Löschung verlangt werden kann, nicht aber Herausgabe der elektromagnetischen Ladung Deiner Festplatte. > > > Eine Tauschbörse ist eine spezialisierte Suchmaschine. Das ist alles. > > Gegen diese Art der Aushebelung von Gemeinschaften durch Individualrechte > wendet sich wohl Etzionis Kommunitarismus. Welche Gemeinschaft ist denn gemeint hier? Es geht doch bei Tauschbörsen um den Konflikt zweiter Interessengemeinschaften, nämlich der Endnutzer von Musik und der _Vermarkter_ von Musik. (Die Autoren werden ja auch schon beschnitten, siehe Heise gestern) Weiterhin: Zugänglichmachen ist unter Juristen strittig. Es gibt Grauzonen bei Anzahl und Beziehung der einzelnen Gemeinschaft. Ausserdem: Das Urheberrecht wendet sich gegen den Kopiervorgang als solches. Das Zugänglichmachen stammt aber aus dem Nazi und Prono Bereich. Insofern passt es nicht ganz, man braucht AFAIK schon einen Kopiervorgang. Gruss Rigo P.S. Anonymität ist relativ zu sehen zum Kontext. Manchmal braucht man sie, vielfach allerdings nicht. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]