* Hartmut Pilch wrote:
>> Zugänglich wurde sie nicht im Einflußbereich des Indizierenden.
>
> Gestohlen wurde das Auto nicht im Einflussbereich des Käufers.
> Trotzdem kann man Hehlergut auch beim Endkäufer konfiszieren.

Du gibst ein Auto nicht bei der Redaktion ab, wenn Du eine diesbgzl. Anzeige
in der Zeitung aufgibst. Die Zeitung deswegen auf Hehlerei zu verklagen, ist
bestenfalls abenteuerlich.

>> Eine Tauschbörse ist eine spezialisierte Suchmaschine. Das ist alles.
>
> Gegen diese Art der Aushebelung von Gemeinschaften durch Individualrechte
> wendet sich wohl Etzionis Kommunitarismus.

Ausheblung?

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