> Wir sollten nur mit den Begrifflichkeiten aufpassen. Diebstahl ist laut
> StGB das Entwenden eines beweglichen Gegenstandes. 
> Also bitte beim Kopieren von irgendwas nicht von "Klauen" sprechen, denn
> hier wird niemandem etwas weggenommen.

Ich spreche nicht vom Klauen sondern von "gegen den Willen der Urheber an 
deren Werke kommen" u.dgl.  Allerdings zeigt diese Formulierung, dass die 
Metapher vom Klauen so abwegig nicht ist.



 

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