Alvar Freude wrote:

Es ging aber um die rechtliche Wertung. Wie Hyperlinks technisch
realisiert sind, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.

*ICH* kann nichts zur rechtlichen WErtung sagen. Die lacht mich da nur aus, abgesehen davon könnte ich das eh nur auswendig lernen und der StA würde mich auseinandernehmen.

Dafür istd er Anwalt da, und der hat das ja auch gesagt: aber das kann er
erst im Plädoyer.

Das kann er in Schriftsätzen vor der Verhandlung (die wir natürlich nicht kennen) und auch in der Verhandlung. Das war ja schon eine Überraschung, daß er so gut wie nichts gesagt hat.


Thomas

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