"Neko (Simone Demmel)" schrieb: > Ich wuerde ein 'Als Literaturverweise im Zusammenhang mit kritischer > Eroerterung sind sie erlaubt' als Grundsatzrichtlinie begruessen.
Ack. Und ich bin mir im Zweifel, ob das gestrige Urteil mit einer solchen Ansicht unvereinbar ist. Leider ließ sich mit der mündlichen Urteilsbegründung nichts anfangen - nicht gut, aber bei einem so komplexen Thema vielleicht verständlich. Interessant dürfte die schriftliche solche werden. -thh -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]