Am 8 Oct 2004, um 0:34 hat Florian Weimer geschrieben: > > > Ging es denn nicht, um die Links? > > Es ging im Punkt FreedomPhone der Anklage *ausschließlich* um die sich > ständig wechselnde Link-Liste.
Von einer Linkliste stand nichts in der Anklageschrift, sondern nur von einer staendig wechselnden Zufallsliste von Web-Adressen. Haelt das jemand hier fuer eindeutig? Es ist Aufgabe des Gerichts den Sachverhalt zu klaeren, womit die Richterin aber sichtlich ueberfordert war. Ich bin schon gespannt auf die Tatsachenfeststellungen im Urteil, weil diejenigen (ausgedruckten) Webseiten, die die Richterin durch Verlesung bzw. Benennung der Aktenblaetter ins Verfahren eingefuehrt hatte, ueberhaupt nicht verlinkt worden sind. Das Gericht hat es auch verabsaeumt positiv zu klaeren, was Alvar denn tatsaechlich verlinkt hat. Das Gericht hat da auch gar nicht versucht, gross zwischen odem.org und Freedomfone (Teletrust) zu differenzieren, obwohl das zwei voellig getrennte Tatkomplexe waren. Ich weisss, dass der Zuhoerer nur den Ablauf der muendlichen Verhandlung mitbekommt. Aber im Vor- und Zwischenverfahren wurde mehrfach und ausfuehrlich auf eine ganze Menge tatsaechlicher und juristischer Aspekte hingewiesen, die von der StA und dem Gericht konsequent ignoriert wurden. In der muendlichen Verhandlung muss man sich auf eine einfache Darstellung der wichtigen Aspekte konzentrieren. Wer schon die umfangreiche schriftliche Erlaeuterung nicht nachvollziehen kann bzw. will, wird das muendlich vorgetragen erst recht nicht wahrnehmen. Ich haette es z.B. begruesst, wenn das Gericht vorab mal das einzige Urteil aus dem deutschen Sprachraum zu einem aehnlich gelagerten - wenngleich noch weniger eindeutigem Fall als dem von Alvar - gelesen haette. Auf das sehr sorgfaeltig und ausfuehrlich begruendete Urteil des Bezirksgerichts Zuerich - siehe http://www.jurpc.de/rechtspr/20020337.htm - habe ich das Gericht ausdruecklich hingewiesen. Man darf von einem Gericht, das Menschen zu Strafen verurteilt, zumindest erwarten, dass es sich sorgfaeltig vorbereitet. Das Urteil ist m.E. was die Qualitaet betrifft, durchaus auf der Ebene des Somm-Urteils anzusiedeln, eigentlich eher darunter. Denn der Richter von Herrn Somm hat sich zumindest bemueht. Gruesse Thomas Stadler Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]