Am 8 Oct 2004, um 1:37 hat Thomas Hühn geschrieben:

> 
> Man kann wohl auch mit rein rechtlicher Argumentation zu dem Schluß
> kommen, daß dieser Teil des Urteils nicht so toll ist. Der Anwalt hat es
> aber erst im Plädoyer, also in etwa drei von neunzig Minuten, ganz am
> Schluß, versucht.

Offenbar fehlt es hier ein bisschen am Verstaendnis dafuer, wie der 
Ablauf des Strafverfahrens im Gesetz geregelt ist. Ein 
Zwischenplaedoyer gibt es an sich nicht, der Versuch wird vom Gericht 
regelmaessig unterbunden. Wer aufmerksam zugehoert hat, wird sich 
erinneren, dass ich es trotzdem einmal versucht habe, was die Richterin 
mit der Bemerkung abgeblockt hat, dass ich mir die Rechtsausfuehrungen 
fuer das Plaedoyer aufsparen soll.  

Man sollte hier auch erwaehnen, dass es mehrere, z.T. sehr 
ausfuehrliche schriftliche Stellungnahmen im Vor- und Zwischenverfahren 
zu den Sach- und Rechtsfragen gegeben hat.

Das wurde konsequent ignoriert.

Gruesse

Thomas Stadler



Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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