Am 8 Oct 2004, um 1:37 hat Thomas Hühn geschrieben: > > Man kann wohl auch mit rein rechtlicher Argumentation zu dem Schluß > kommen, daß dieser Teil des Urteils nicht so toll ist. Der Anwalt hat es > aber erst im Plädoyer, also in etwa drei von neunzig Minuten, ganz am > Schluß, versucht.
Offenbar fehlt es hier ein bisschen am Verstaendnis dafuer, wie der Ablauf des Strafverfahrens im Gesetz geregelt ist. Ein Zwischenplaedoyer gibt es an sich nicht, der Versuch wird vom Gericht regelmaessig unterbunden. Wer aufmerksam zugehoert hat, wird sich erinneren, dass ich es trotzdem einmal versucht habe, was die Richterin mit der Bemerkung abgeblockt hat, dass ich mir die Rechtsausfuehrungen fuer das Plaedoyer aufsparen soll. Man sollte hier auch erwaehnen, dass es mehrere, z.T. sehr ausfuehrliche schriftliche Stellungnahmen im Vor- und Zwischenverfahren zu den Sach- und Rechtsfragen gegeben hat. Das wurde konsequent ignoriert. Gruesse Thomas Stadler Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]