Rigo Wenning schrieb:

>> Das Problem ist zu differenzieren zwischen dem "darüber reden" und
>> berichten - was zulässig sein muß - und der Hilfe dabei, diese
>> Gedanken zu verbreiten - die unzulässig ist -. Der Grad ist recht
>> schmal.
>
> Du hast den Kontext vergessen. Wir reden nicht davon, dass ich sage: 
> Toll, diese inkriminierten Seiten. Wir reden entweder von flachen Links 
> oder sogar solchen, wo sich die Ablehnung aus dem Kontext ergibt.

Auf "odem.org/zensur" hat sich zumindest zu Anfang - und um diesen
Zeitraum geht es - jedenfalls keine Ablehnung aus dem Kontext ergeben
(und ich halte da zunächst den Kontext der konkreten Seite für
relevant). Sie waren also unkommentiert - was Du wohl mt "flachen
Links" meinst. Und der Zusammenhang ("Büssow möchte ein sauberes
Internet und lässt dazu vier ausländische Seiten sperren, nämlich
diese: ...") mag durchaus dafür sprechen können, daß der Autor ein
Interesse daran hat, dass diese Seiten aufgerufen werden, oder dazu
aufruft, sie sich anzusehen. Jedenfalls halte ich das nicht für zu
weit hergeholt.

Der Ansicht, dass ein unkommentierter Link oder eine schlichte
Linkliste auf NS-Propagandaseiten nicht strafbar ist oder sein kann,
bin ich jedenfalls nicht.

> Das AG Tiergarten war damals im Fall Radikal schlauer. Sie sagten, die 
> Seiten könnten sich jederzeit ändern, also wisse der Linker u.U. gar 
> nicht, was es da gerade gebe.

Das mag relevant sein, wenn nicht nachweisbar ist, was sich zum
Zeitpunkt der Verlinkung dort befand. Das ist hier aber vöölig
unstreitig.

> Fand ich interessant führt aber hier nicht zum Ergebnis,

Eben.

-thh


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