On Tue, 19 Oct 2004 17:49:54 +0200, "Thomas Stadler" <[EMAIL PROTECTED]>
wrote:

>Am 19 Oct 2004, um 16:40 hat Oliver Gassner geschrieben:
>
>> 
>> Was soll denn der betreffenden 'Dokumentatiopns'-Paragraf schützen, wohl
>> primär die Möglchkeit, Dokus ÜBER Nazis zu amchen und sagen zu dürfen,
>> was sie sagen.
>
>Nein. Nein. Nein. Es geht um Berichterstattung ueber Vorgaenge des 
>Zeitgeschehens. Die Sperrungsverfuegung sind solche Vorgaenge. Die 
>Frage ist also allein, ob Odem darueber berichtet.

D.h. es ist irrelevant ob man zum Berichten über Ereignis A Ereignis B
wirklich erwähnen MUSS?

Dass _Du_ und Alvar das so sehen, dass man muss, ist schon klar. (Ja.
Ja. Ja.) Aber ob man das Gericht argumentativ da hin kriegt, dass es
es _auch_ sieht, DAS ist ja die Frage.

Und erst heute hab ich wieder gelesen, dass bei Konfliktlösungen das
'sich versetzen' in den anderen relativ hilfreich ist.

Und (so aus dem journalistischen Standpunkt): 

Sind Kommentare Berichte? Wird auf Odem eher kommentiert oder eher
berichtet?

Und *wenn* berichtet wird, müsste man genau das *zeigen*. ('Das sieht
man doch' ist als Argument wenig tauglich ;) )

OG


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