"Thomas Stadler" schrieb: >> Was soll denn der betreffenden 'Dokumentatiopns'-Paragraf schützen, wohl >> primär die Möglchkeit, Dokus ÜBER Nazis zu amchen und sagen zu dürfen, >> was sie sagen. > > Nein. Nein. Nein. Es geht um Berichterstattung ueber Vorgaenge des > Zeitgeschehens.
Wenn ich also über ein entscheidends Fußballspiel - unzweifelhaft ein Vorgang des Zeitgeschehens - berichte, darf ich NS-Propaganda zitieren? :) Wohl nicht wirklich. Es muß doch ein Zusammenhang zwischen den Vorgängen des Zeitgeschehens und der Propaganda bestehen. Und die Frage dürfte sein, wie eng dieser Zusammenhang sein muß. Muß es eine Berichterstattung über diese Propaganda sein? Oder wenigstens die, die sie machen? Oder reicht es auch, wenn diese Propaganda - oder die, die sie machen - mittelbar von diesen Vorgängen des Zeitgeschehens betroffen sind (oder deren Ursache)? > Die Sperrungsverfuegung sind solche Vorgaenge. Die > Frage ist also allein, ob Odem darueber berichtet. Das ist m.E. etwas zu kurz gegriffen. -thh -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]