Am 11 Jul 2005, um 13:16 hat PILCH Hartmut geschrieben: > > > Wieder bestaetigt sich, dass es in deiner Sicht nur den Rat gibt, > > > und dass wir nur vor die Wahl "Friss oder stirb" gestellt sind. > > > > Der Entwurf des Rates war der, der konkret zur Abstimmung stand. > > Dafuer kann ich doch nichts. Natuerlich muss man sich zunaechst und > > primaer mit dem Entwurf befassen, ueber den abgestimmt wird. Diesen > > Vorwurf kann ich deshalb nicht nachvollziehen. > > Es gab einen Entwurf des Parlaments vom September 2003 und 21 > parteiuebergreifende Aenderungsantraege, die eine Mehrheit hatten.
Eigentlich wollte ich ja jetzt nichts mehr posten, aber hierzu muss jetzt noch eine Anmerkung raus. Was Du beklagst, sind die Strukturen der EU und der Umstand, dass das EU-Parlament eigentlich gar kein (vollwertiges) Parlament ist. Wir koennen jetzt natuerlich noch ueber das Demokratiedefizit der EU und die abgelehnte EU-Verfassung diskutieren. Wuerde etwas weit fuehren. Zur Abstimmung stand dennoch allein der Entwurf des Rates aus dem Jahre 2004. Deshalb beziehe ich mich auch primaer auf diesen Entwurf. > > > Man kann den Leuten nicht erzaehlen, dass diese Richtline, in Gestalt > > des Ratsentwurfs, eine allgemeine Patentierbarkeit von Software > > einfuehrt und fuer freie Softwareentwickler eine drastische > > Verschlechterung gegenueber ihrer jetzigen Situation mit sich bringt. > > Die Ratsfassung legalisiert tatsaechlich die allgemeine Patentierbarkeit > von Software, wie schon vielfach ausfuehrlich begruendet wurde. Das geben Wortlaut und Erwaegungsgruende so nicht her. Diese sind vorrangiger Auslegungsmasstab der Richtlinie. Auf meine Nachfrage, mir die Kritierien einer abweichenden sytstematischen oder teleologischen Auslegung zu erlaeutern, kam von Dir nur der Vorwurf, ich wuerde mich hinter juristischen Begriffen verstecken. Wenn Du allerdings eine juristische Auslegung vornehmen willst - was Du hier ja staendig machst - dann soltest Du Dich mit dem Handwerkszeug vertraut machen. Das ist alles. Schliesslich erzaehle ich Dir auch nichts ueber programmiertechnische Details, obwohl ich keine einzige Programmiersprache beherrsche. > > Ob sie die neu einfuehrt, ist eine andere Frage. Sie haengt davon ab, > von welchem Status Quo man ausgeht: dem des Gesetzes oder dem der > EPA-Rechtsprechung. Es gibt kein Gesetz, sondern nur die gesetzlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten. Und die werden vielfach - in Deutschland ca. seit 1977/1978 - von den nationalen Gerichten so ausgelegt, dass sog. computerimplementierte Erfindungen Patentschutz geniessen koennen. Das ist Fakt, auch wenn Du das noch so vehement bestreitest. Hieran anknuepfend bringt der Ratsentwurf nichts substantiell Neues und v.a. keine grundlegende Aenderung. Wenn man speziell an die deutsche Situation und die Rechtsprechung des BGH anknuepft, kann man sagen, dass der Ratsentwurf jetzt das festschreibt, was seit fast 30 Jahren gaengige Praxis der Gerichte und der Patentaemter ist. Richtig ist wohl, dass das EPA etwas grosszuegiger eingetragen bzw. entschieden hat, als das DPMA. Das ist aber immer sehr stark einzelfallabhaengig und haeufig von der Problematik der Trivialpatente ueberlagert. Ob die Richtlinie in Form des Ratsentwurfs dazu gefuehrt haette, dass sich die Linie des EPA in der Praxis einpendelt oder eine restriktiviere Position (wofuer m.E. Wortlaut und Erwaegungsgruende gesprochen haben) waere abzuwarten gewesen. Es ist in jedem Falle unangebracht, hier wieder mal den Untergang des Abendlandes zu beschwoeren. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html _________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Haydstr. 2, 85354 Freising http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
