> Muss also die Neuheit, also der erfinderische Schritt, im technischen > Bereich liegen?
Nein. Auf dem Weg von der aehnlichsten bereits bekannten Lehre zur beantragten Lehre muss ein "technisches Problem" geloest werden. > Wird dann nur die technische Neuerung geschützt oder > die ganze Geschäftsmethode? die ganze computer-implementierte Geschaeftsmethode. > Deinen Formelsatz unter meiner Frage habe ich schon 7mal gelesen ohne zu > begreifen, was er meinen könnte. Das ist nicht mein Formelsatz sondern der des EPA, und den verstehen tatsaechlich nicht viele Leute. Man muss sich mal ein paar Beispiel-Entscheidungen anschauen. Oder die Hinweise des Praktikers PA Erwin Basinski und anderer Kollegen dazu, die auf http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/tech/ zitiert werden. > Am Monday 18 July 2005 11:52 verlautbarte PILCH Hartmut : > > > das Problem ist dann also, dass wegen einer kleinen technischen > > > Neuerung die ganze Geschäftsmethode mitgeschützt wird? > > > > So wuerde ich das nicht sagen. > > > > Wenn die Geschaeftsmethode im Rahmen ihres "erfinderischen Schrittes" > > den Bedarf an Rechenressourcen verringert, steht der Patenterteilung > > durch das EPA nichts mehr im Weg. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]