Am Wednesday 13 July 2005 11:51 verlautbarte PILCH Hartmut :
> b) "Technischer Beitrag" ist ein Beitrag zum Stand der Technik auf
> einem Gebiet der Technologie, der neu und f�r eine fachkundige Person
> nicht nahe liegend ist. Bei der Ermittlung des technischen Beitrags
> wird beurteilt, inwieweit sich der Gegenstand des Patentanspruchs in
> seiner Gesamtheit, der technische Merkmale umfassen muss, die
> ihrerseits mit nichttechnischen Merkmalen versehen sein k�nnen, vom
> Stand der Technik abhebt.
>
> Hier wird deutlich impliziert, dass der "technische Beitrag" allein
> aus nicht-technischen Merkmalen bestehen kann.  Denn nur der
> Patentgegenstand in seiner Gesamtheit muss technischer Merkmale
> aufweisen.  M.a.W. wird das Konzept vom "Beitrag" durch diese
> Definition demontiert.
die englische Version sagt:

The technical contribution shall be assessed by consideration of the 
difference between the state of the art and the scope of the patent
claim considered as a whole, which must comprise technical features, 
irrespective of whether or not these are accompanied by non-technical 
features.

Da haben wir eine echte Ungenauigkeit, die dem Entwurf wohl zu recht das 
Genick gebrochen hat. Entweder man nimmt an, solange es einen 
technischen Beitrag gibt, werden auch alle anderen Aspekte zur Frage 
der Neuheit betrachtet. Die Frage ist dann nur noch, ob ein Mausklick 
ein technischer Beitrag ist, nicht ob der Mausklick neu ist. Es reichen 
die Neuheiten bei den nicht-technischen Merkmalen. 

Man kann genauso gut annehmen, das technical feature sich auf scope 
bezieht und jedenfalls ein Beitrag zum Stand der Technik gefordert 
wird. Nimmt man die Erwägungsgründe hinzu, hätte das EPA sicherlich 
erheblichen Begründungsaufwand, dennoch simple computer implementierte 
Geschäftsmethoden für patentierbar zu halten. Unmöglich ist das 
allerdings nicht. Denn schon Goethe sagt....

Hartmut formuliert etwas summarisch, Geschäftsmethoden wären zulässig. 
Aber man kann es tatsächlich so interpretieren, dass die 
Implementierung von Geschäftsmethoden in Computern dann ein Beitrag 
sind, wenn die Summe aus technischen und nicht-technischen Merkmalen 
neu sind. Das würde bedeuten, man prüft die nicht-technischen Merkmale 
bei der Neuheit und das sind Geschäftsmethodenpatente mit angebautem 
automatischen Hammerschlag (oder Inkasso)

Thomas, nachdem Hartmut sich mehr Mühe gibt, werde ich unsicher..

Rigo


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